Kirchenreformen

Synodaler Ausschuss beschließt Satzung und Geschäftsordnung

Mit einer positiven Bilanz ist die erste Sitzung des Synodalen Ausschusses zu Ende gegangen. Auch bei dem strittigen Punkt, ob es eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Bischöfe für eine Entscheidung braucht, gab es eine Einigung.

Bischof Georg Bätzing und Irme Stetter-Karp bei der Synodalversammlung 2022. © Synodaler Weg/Maximilian von Lachner

Die Weichen für die nächste Etappe im Reformdialog der katholischen Kirche in Deutschland sind gestellt: Der Synodale Ausschuss verständigte sich am Samstag in Essen nach zweitägigen Beratungen einstimmig auf eine Satzung und Geschäftsordnung für die weitere Arbeit. Damit kann das neue Gremium nun die Einrichtung eines Synodalen Rates bis März 2026 vorbereiten. Dort wollen Bischöfe und Laien ihre Beratungen über die Schlüsselthemen Macht, Rolle der Frauen, Sexualmoral und priesterliche Lebensform fortsetzen.

Zweidrittelmehrheit aller Teilnehmenden ausreichend

Die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, zeigte sich nach der konstituierenden Sitzung erfreut und zuversichtlich: "Ich bin froh, dass der Ausschuss sich unter anderem auf eine künftige Entscheidungsfindung mit Zweidrittelmehrheit aller anwesenden Mitglieder geeinigt hat." Zudem habe sich der Ausschuss in seiner Geschäftsordnung darauf verständigen können, künftig im Regelfall presseöffentlich zu tagen. Beide Punkte waren im Vorfeld zwischen ZdK und Deutscher Bischofskonferenz strittig gewesen.

Auch der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, zeigte sich erfreut: "Der Synodale Ausschuss ist in Fahrt gekommen." Mit den Beschlüssen sei ein deutliches Zeichen gesetzt worden, "dass wir Synodalität und ihre Voraussetzung - das gegenseitige Vertrauen ineinander - gelernt und praktiziert haben." Die Tagung in Essen sei geprägt gewesen von ehrlichen Debatten, Aufeinanderzugehen und konstruktivem Umgehen mit Änderungsanträgen.

Beratungen "gemeinschaftlich und konstruktiv"

Stetter-Karp räumte im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) und der Plattform katholisch.de. ein, dass sich das ZdK im Frühjahr gewünscht hätte, "dass der Tanker katholische Kirche schneller Fahrt aufnimmt. Aber ewig in die Vergangenheit zu schauen, ist jetzt nicht hilfreich. Nach vorn denken. Handeln. Und die Herausforderungen annehmen. Darum geht es jetzt."

Auch der Vorsitzende des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), Gregor Podschun, lobte die Beratungen in Essen als gemeinschaftlich und konstruktiv: "Auch wenn zunächst bei Fragen wie zum Beispiel den nötigen Mehrheiten bei Abstimmungen scheinbar sehr konträre Positionen zur Diskussion standen." Dass allerdings nur die Medien bei den künftigen Ausschusssitzungen zugelassen würden und die restliche Öffentlichkeit ausgeschlossen werde, sei bedauerlich.

Vier Bischöfe nehmen nicht am Synodalen Ausschuss teil

Damit die Satzung in Kraft treten kann, muss sie noch von den Trägern des Synodalen Weges - Bischofskonferenz und ZdK - beschlossen werden. Der nächste Ständige Rat der Bischöfe tagt am 20./21. November; wenige Tage später kommt der Laiendachverband am 24./25. November zu seiner Vollversammlung zusammen.

Dem Synodalen Ausschuss gehören nominell die 27 Ortsbischöfe, 27 Vertreter des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) und weitere 20 von der Vollversammlung des Synodalen Wegs gewählte Mitglieder an. Kardinal Rainer Maria Woelki (Köln) sowie die Bischöfe Gregor Maria Hanke (Eichstätt), Stefan Oster (Passau) und Rudolf Voderholzer (Regensburg) hatten ihre Teilnahme laut Bätzing am Synodalen Ausschuss grundsätzlich abgesagt.

Konservative Stimme, die sich gegen einen Synodalen Ausschuss wenden, verweisen auf den Vatikan. Dieser hatte sich mehrfach gegen die Gründung eines Synodalen Rats als Leitungsgremium von Bischöfen und Laien ausgesprochen. Er sieht die Gefahr, dass die Autorität der Bischöfe dadurch unzulässig eingeschränkt würde. (kna)