Bund-Länder-Treffen

Bitte nach virtuellen Gottesdiensten

Rund um Ostern gilt das Prinzip #WirBleibenZuHause. Bund und Länder wollen nun mit den Religionsgemeinschaften reden. Religiöse Versammlungen sollen nur virtuell stattfinden.

Bund und Länder bitten darum, dass an Ostern Gottesdineste bur virtuell stattfinden. © IMAGO / ULMER Pressebildagentur imago images/ULMER Pressebildagentur

Berlin – Bund und Länder wollen die Kirchen bitten, Gottesdienste an Ostern nur virtuell zu feiern. Das beschlossen sie in der Nacht zum Dienstag. "Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen mit der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen", heißt es wörtlich in dem Papier zu den weiteren Corona-Maßnahmen, auf das sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länderchefs nach stundenlangen Verhandlungen einigten.

"erweiterte Ruhezeit an Ostern"

Generell wollen Bund und Länder das lange Osterwochenende demnach nutzen, "um durch eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte das exponentielle Wachstum der dritten Welle zu durchbrechen". Einmalig sollen daher Gründonnerstag (1. April) und Karsamstag (3. April) als Ruhetage festgelegt werden. In dieser "erweiterten Ruhezeit zu Ostern" sollen weitgehende Kontaktbeschränkungen und ein Ansammlungsverbot gelten. "Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause", heißt es im Beschluss.

Private Zusammenkünfte bleiben in dieser Zeit mit maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten möglich. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten grundsätzlich als ein Haushalt. Soweit Außengastronomie überhaupt geöffnet ist, wird diese während der fünf Tage geschlossen. Nur der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinn darf am Samstag öffnen. Öffnungsschritte sollen wieder ab dem Dienstag nach Ostern möglich sein, sofern die bereits geltenden jeweiligen Kriterien in den kommenden Tagen erfüllt sind. (kna)

Dieser Artikel gehört zum Schwerpunkt Karwoche Ostern Corona - Pandemie