Gesetzliches Schutzkonzept notwendig

Bayerns Katholiken warnen vor Ausweitung der Suizidbeihilfe

Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot von Sterbehilfe Anfang des Jahres gekippt. Menschen mit Krankheiten, Beeinträchtigungen und Behinderungen sollen trotzdem Platz in der Gesellschaft haben.

Das Landeskomitee der Katholiken in Bayern will dass die Suizidbeihilfe nicht weiter ausgeweitet wird. © Trsakaoe - stock.adobe.com

München – Das Landeskomitee der Katholiken in Bayern warnt vor der Ausweitung von Suizidbeihilfe. Es müsse "alles dafür getan werden, dass Menschen, die unter schweren Krankheiten zu leiden haben, einen Platz in unserer Gesellschaft haben", heißt es in einer am Montag in München veröffentlichten Stellungnahme des Gremiums.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar stelle sich die Frage, wie Ausmaß und Formen des unterstützten Suizids zu kontrollieren seien. Die Karlsruher Richter hatten das Verbot der geschäftsmäßigen, wiederholten Sterbehilfe gekippt. Das im Grundgesetz garantierte allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dies schließe auch die Freiheit ein, auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Derzeit werden Gesetzesvorlagen für eine Neuregelung erarbeitet und kontrovers diskutiert.

Gewollt und wertvoll

Das Landeskomitee plädiert für ein gesetzliches Schutzkonzept, das verhindern soll, "dass die Erlaubnis zur Suizidbeihilfe noch weiter ausgedehnt wird". Es müsse sichergestellt sein, dass Menschen, die nach einer Beihilfe zur Selbsttötung verlangten, genügend unabhängige Beratungs- und Begleitungsangebote unterbreitet würden. Dazu zählten auch eine intensive Schmerzbehandlung und flächendeckende Palliativdienste.

Allen Menschen mit Krankheiten, Beeinträchtigungen und Behinderungen sei deutlich zu machen, "dass sie gewollt und wertvoll sind". Gerade auch psychische Erkrankungen sollten noch mehr als bisher wahr- und ernstgenommen werden. Niemand dürfe durch das gesellschaftliche und familiäre Umfeld in die Situation gebracht werden, sich gegen den eigenen Willen mit der Frage der Selbsttötung auseinanderzusetzen zu müssen. (kna)