Bistum Augsburg

Bertram Meiers Weihe zum Bischof abgesagt

Die für den 21. März geplante Bischofsweihe in Augsburg fällt aus. Damit soll die Gesundheit der Menschen geschützt und eine Verbreitung des Coronavirus eingedämmt werden. Wann wird die Bischofsweihe nun stattdinden?

Bertram Meier © imago images / epd

Augsburg – Die für 21. März geplante Bischofsweihe in Augsburg fällt aus, ein neuer Termin steht noch nicht fest. Darauf verständigte sich der ernannte Bischof Bertram Meier (59) am Freitag in München am Rande seiner Vereidigung mit der Staatsregierung und dem Münchner Kardinal Reinhard Marx. Dieser hätte die Weihe vornehmen sollen.

Damit verlängert sich die bischofslose Zeit in Augsburg. Meier ist als Übergangsverwalter bereits seit dem altersbedingten Rücktritt seines Vorgängers Konrad Zdarsa (75) im vergangenen Sommer mit der Leitung der Diözese betraut.

Heil der Seelen

Der Domdekan sagte, er sei sehr traurig über diese Entwicklung. Er hatte zunächst gehofft, dass seine Weihe in kleinerer Besetzung termingerecht stattfinden kann. Er wisse aber auch, "welch hohe Verantwortung wir alle haben, um die Gesundheit unserer Mitmenschen zu schützen und die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen", sagte Meier.

Der ernannte Bischof appellierte an die haupt- und ehrenamtlich aktiven Christinnen und Christen der Diözese, Wege zu finden, dass gerade in dieser Krise die Heilmittel der Kirche nicht versiegten. So wichtig die Gesundheit des Leibes sei, das Heil der Seelen stehe für die Kirche ganz oben.

Volk und Klerus nicht notwendig

Kirchenrechtlich muss Meier regulär bis spätestens 29. Mai zum Bischof geweiht sein. Dann endet die Viermonatsfrist seit seiner Ernennung. Im Extremfall, so erläuterte der Münchner Kirchenrechtler Stephan Haering der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), genüge als Minimalbesetzung für die Weihe ein Bischof als Spender und der Empfänger. Die vom Kirchenrecht gewünschte "möglichst große Beteiligung" von Volk und Klerus sei verzichtbar.

Bei rechtmäßigen Hindernissen könne die Weihe noch länger hinausgeschoben werden, etwa wenn der Kandidat nicht gesund sei oder staatliche Behörden dies veranlassten. (kna)

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