Zwei Monate nach Vorstellung des Münchner Missbrauchsgutachtens gibt es eine erste Personalentscheidung: Lorenz Wolf (66) kehrt nicht auf seinen Posten als oberster Kirchenrichter des Erzbistums München und Freising zurück, wie die Pressestelle des Ordinariats am Montag mitteilte. Kardinal Reinhard Marx habe "mit sofortiger Wirkung" Wolfs Bitte um Entpflichtung von dieser Aufgabe entsprochen, die er seit 1997 wahrnahm. Seit 27. Januar hatte der promovierte Kirchenrechtler alle seine Ämter ruhen lassen.
Laut Mitteilung will der Prälat auch die Leitung des Katholischen Büros Bayern abgeben. Darüber muss die Freisinger Bischofskonferenz bei ihrem Frühjahrstreffen ab Dienstagabend in Regensburg befinden. Als ihr Vorsitzender wolle Marx die bayerischen Bischöfe um Zustimmung bitten, hieß es. Seit 2010 führt Wolf in München die zentrale katholische Kontaktstelle zur Politik im Freistaat.
"Respektable Entscheidung"
Der Kardinal dankte dem Geistlichen für "diese weitgehende und respektable Entscheidung, durch die Sie persönlich Verantwortung übernehmen in Bezug auf den Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs im Bereich der Erzdiözese".
Das vom Erzbistum in Auftrag gegebene und am 20. Januar veröffentlichte Gutachten der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) kritisiert das Verhalten des Kirchenrechtlers in zwölf Missbrauchsfällen. Vor allem werfen die Anwälte ihm vor, die Interessen der Beschuldigten vor die der mutmaßlichen Opfer gestellt zu haben.