Die eigene Beerdigung planen

Wenn Verstorbene zu ihrer letzten Feier einladen

Eine perfekt geplante Beerdigung ganz im Sinne der Verstorbenen - die Queen hat jüngst gezeigt, wie das geht. Auch Normalsterbliche machen sich zunehmend Gedanken über ihre eigene Bestattung.

Wenn man für seine eigene Beerdigung ganz bestimmte Vorstellungen hat, sollte das schon zu Lebszeiten festgehalten werden. © Kzenon - stock.adobe.de

Pfarrer oder Trauerredner, "Ave Maria" oder "La Paloma" in der Friedhofskapelle, Sargbestattung auf dem Friedhof oder die Asche verstreut im Meer - rund um eine Bestattung gibt es viele Optionen. Auch um den Angehörigen schwierige Entscheidungen im Trauerfall abzunehmen, legen immer mehr Menschen zu Lebzeiten fest, wo und wie sie einmal ihre letzte Ruhe finden möchten. Seit der Pandemie machen sich "immer mehr Menschen" darüber frühzeitig Gedanken, so die Beobachtung von Elke Herenberger, Sprecherin des Bundesverbandes Deutscher Bestatter. Wenn etwa jemand aus dem nahen Umfeld plötzlich an Corona verstorben sei, trete "der memento-mori-Effekt" ein, und man werde sich der eigenen Sterblichkeit bewusst. Auch ein Gefühl der Unsicherheit durch den Ukraine-Krieg und Naturkatastrophen trage dazu bei.

Die eigene Trauerfeier noch zu Lebzeiten besprechen

Herenberger rät, das Thema rechtzeitig mit Freunden, Familie oder dem Partner erörtern, "damit es nicht zu Fehlannahmen kommt". Das empfiehlt auch Alexander Helbach, Sprecher der Verbraucherinitiative Aeternitas. Alte Menschen möchten aus seiner Beobachtung ihren Kindern oft "nicht zur Last fallen und deshalb vielleicht anonym bestattet werden". Aber die meisten Hinterbliebenen "hätten schon gerne einen Ort, wo sie hingehen können".

Helbach rät, die Wünsche rund um die Bestattung formlos aufzuschreiben - dafür sei kein Notar nötig. Statt etwa zu rätseln und uneinig zu sein, ob die verstorbene Mutter lieber auf dem Friedhof oder einem Bestattungswald ihre letzte Ruhe finden wollte, "ist es gut zu wissen, was das verstorbene Elternteil wollte". Solche Fragen sollten "so früh wie möglich" geklärt werden: "Das Thema kann immer akut werden".

Verstorbene können sich persönlich einbringen

Findet sich niemand im Familien- oder Freundeskreis, der sich um die gewünschte Beerdigung kümmern kann, empfiehlt sich ein Bestattungsvorsorgevertrag. Darin wird der Bestatter unter anderem beauftragt, die persönlichen Wünsche zu berücksichtigen. "Es gilt immer der - schriftlich fixierte - Wunsch des Verstorbenen", erklärt Herenberger.

So sei es auch möglich, den Hinterbliebenen bei der Trauerfeier "Immaterielles" wie Lieblingslieder oder -speisen mit auf den Weg zu geben. "Manche bereiten eine Diashow über ihr Leben vor oder Karten mit einer Weisheit aus ihrem Leben."

Außergewöhnliche Wünsche rund um die Beerdigung - damit kennt David Roth sich aus. Der Sohn des innovativen Bergisch Gladbacher Bestatters Fritz Roth ist grundsätzlich offen für ungewöhnliche Abschiede: "Alles, was Menschen aus ihrer Beziehung und ihrer Liebe heraus machen, das ist für mich richtig und stimmig." Selbst den Wunsch, die eigene Asche mit einer Feuerwerksrakete in den Himmel zu schießen, prüft er wohlwollend.

Trauerfeier wie eine letzte Geburtstagsparty

So hat es Roth einem Verstorbenen auch ermöglicht, seine Angehörigen und Freunde noch einmal in seinem Lieblingsbrauhaus im Sarg um sich zu scharen. Die zu spielenden Lieder waren für den Abschied ebenso vermerkt wie das Essen - "alles war vorbereitet wie zu einer letzten Geburtstagsfeier", erinnert sich Roth. "Wir haben ein Glas Kölsch auf den Sarg gestellt, so konnte jeder Trauergast für sich noch einmal mit dem Verstorbenen anstoßen."

Die eigene Auseinandersetzung mit dem Tod

Für Roth ist die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod "nicht schwierig oder dunkel". Vielmehr bringe es "eine gewisse Zuversicht", wenn alles im Sinne des Verstorbenen läuft. Das sei zudem eine gute Gesprächsgrundlage, um sich mit seinen Lieben über letzte Wünsche auszutauschen.

Über Bestattungskosten sollte der Betroffene offen sprechen

Verbandssprecherin Herenberger weist darauf hin, dass dabei auch die Kostenfrage im Blick behalten werden sollte. "Wer bestellt, bezahlt" - das gelte auch beim Thema Beisetzung. Deshalb sollten die Hinterbliebenen mit dem Bestatter "offen über die Kosten sprechen".

Habe der Betreffende für die Beerdigung kein Geld hinterlegt, werde die Rechnung nämlich über das Erbe beglichen. Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten "einen großen Bahnhof" bestellt habe, könnten "Wunsch und Wirklichkeit kollidieren" - etwa wenn der letzte Wunsch lautet, "dass Helene Fischer am Grab singt". (kna)