Taufe

Was das Vatikan-Dokument für queere Personen bedeutet

Ein Vatikan-Dokument hat für Schlagzeilen gesorgt. Es klärt, ob Schwule und Lesben sowie Transpersonen als Trauzeugen und Taufpaten zugelassen sind. Ferner geht es um die Taufe von Transpersonen und von Kindern in Homo-Ehen.

Der Vatikan gibt Orientierung bei den Themen Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit © Imago/Daniel Scharinger

Als Öffnung der katholischen Kirche haben viele Kommentare die jüngste Antwort des Dikasteriums für die Glaubenslehre auf Fragen gewertet, die eine Zulassung von Transpersonen zur Taufe oder die Rolle von Angehörigen sexueller Minderheiten als Taufpaten oder Täuflings-Eltern betreffen. Zu den meisten Fragen machte die Behörde Regeln öffentlich, die bereits galten; an einigen Punkten sorgte sie für Klarstellungen. CIC erklärt, was laut der vom Papst genehmigten Vatikan-Entscheidung jetzt in der katholischen Seelsorge gilt.

Kann eine Transperson getauft werden?

Menschen, die sich hormonellen und chirurgischen Eingriffen unterzogen haben, um ein anderes als ihr ursprünglich eingetragenes Geschlecht zu erhalten, können unter denselben Bedingungen getauft werden, wie jede andere Person - sofern die Taufe nicht einen öffentlichen Skandal oder eine Verwirrung bei den Gläubigen hervorruft. Wann diese Gefahr besteht, muss der Seelsorger durch kluge Abwägung entscheiden. Zugleich muss eine Transperson wie jeder Mensch, der als Christ getauft werden will, dazu aufgerufen werden, ein Leben als Christ zu leben.

Kann eine Transperson Taufpate oder Taufpatin sein?

Erwachsene Transpersonen können als Taufpaten zugelassen werden. Auch hier muss der Seelsorger zuvor prüfen, ob die Zulassung der konkreten Person unter den Gläubigen ein Anlass für Verwirrung und Skandal wäre.

Kann eine Transperson Trauzeuge oder Trauzeugin sein?

Hier gibt es keine Einschränkungen. Nach dem Kirchenrecht können alle Menschen, die geschäftsfähig sind, Trauzeugen sein.

Kann ein gleichgeschlechtliches Paar bei einer Taufe als Elternpaar des Kindes auftreten, wenn das Kind adoptiert wurde oder durch eine Leihmutterschaft zur Welt gekommen ist?

Für diese Kinder gilt dasselbe wie für alle Kinder: Damit ein Kind getauft werden kann, muss es eine begründete Hoffnung geben, dass es im katholischen Glauben erzogen werden wird.

Kann ein Mensch, der in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt, das Taufpatenamt übernehmen?

Laut Kirchenrecht kann jeder Mensch dieses Amt übernehmen, der ein Leben gemäß dem christlichen Glauben und gemäß der besonderen Verantwortung dieses Amtes lebt. Wenn zwei gleichgeschlechtliche Personen nicht nur zusammenwohnen, sondern wie Ehegatten miteinander verkehren und das auch öffentlich bekannt geben, ist das nach Auskunft der Glaubensbehörde, "ein anderer Fall". Damit wird angedeutet, dass die Zulassung in einem solchen Fall nicht empfohlen wird. (kna)