Kampf gegen Armut

Gutes Aufwachsen trotz Überschuldung

Bei der Bundesweiten Aktionswoche der Schuldnerberatung liegt der Fokus heuer auf Kindern und Jugendlichen. Denn die starten oft schon mit Schulden ins Leben.

Kinder stehen im Fokus der Kampange. © komisar – adobe.stock

München – Ein Rückforderungsbescheid des Sozialamts wird – so die gängige Praxis – auf jedes Mitglied im Haushalt gesplittet. Das klingt fürchterlich bürokratisch, hat aber ganz praktische und sehr harte Folgen für die Betroffenen: Denn auch die Minderjährigen müssen ihren Anteil dann mit dem Erreichen der Volljährigkeit bezahlen und so starten die jungen Menschen dann gleich mit einem Haufen Schulden ins Erwachsenenleben.

Damit das nicht mehr passiert hat die Caritas zur der „Bundesweiten Aktionswoche der Schuldnerberatung“ unter anderem die Forderung aufgestellt, dass eine Verschuldung Minderjähriger im Sozialrecht unmöglich gemacht wird. Bisher hatten die Betroffenen zwar gute Chancen sich dagegen zu wehren, aber welcher 18-Jährige hat genug Überblick über die juristische Lage im Sozialgesetzbuch. Die jungen Menschen, die davon betroffen sind, sitzen dann irgendwann vor Lena Steindl, Schuldnerberaterin bei der Caritas in Dachau.

Kein Dreijähriger sollte Schulden haben

Unter dem Motto „Chancenlose Kinder? Gutes Aufwachsen trotz Überschuldung“ engagiert sich der katholische Sozialverband dieses Jahr besonders für die Schutzbedürftigsten. Nicht ohne Grund: 21 Prozent aller Kinder in Deutschland leben in Armut und das ändert sich meist nicht einfach mit der Volljährigkeit. Denn in einer auf Konsum ausgerichteten Welt muss der Umgang mit Geld, Handy und Internet gelernt werden. So fordern die Organisatoren der Aktionswoche auch Programme zur finanziellen Allgemeinbildung von klein auf und den freien Zugang zur Schuldnerberatung für alle – unabhängig vom Einkommen.

„Desto eher jemand kommt, desto besser können wir helfen“, erklärt Sozialwirtschaftlerin Steindl. Und die meisten, die kommen, tragen an ihrer Lage zumindest eine Teilschuld. „Aber ein Dreijähriger kann doch nichts für die Versäumnisse seiner Eltern“. Denn die haben – aus was für Gründen auch immer – Leistungen vom Sozialamt bekommen, die Ihnen nicht zustehen. In der Regel, erzählt Steindl, wollen die Eltern, ihre Kinder natürlich nicht mit Schulden in die Welt schicken, aber sie können die Beträge oft nicht zahlen.

Schutz für Patchworkfamilien

Auch fordert die Caritas das Zwangsvollstreckungsrecht dem Sozialrecht anzupassen. Konkret werden damit vor allem Patchwork Familien geschützt: „Faktische Unterhaltspflichten“, also etwa der Unterhalt für die Kinder des Partners, werden zwar vom Sozialamt gefordert, unterliegen aber nicht dem Schutz vor Zwangsvollstreckungen. Was das heißt erklärt Lena Steindl: Hat der betroffene Zwei-Personen-Haushalt ein Netto-Einkommen von 2000 Euro, so können ihm 600 Euro im Monat für die Vollstreckung entzogen werden. Von den übrig gebliebenen 1400 muss nun nicht nur der eigene Lebensunterhalt gezahlt werden, sondern auch der Unterhalt für die Kinder des Partners. Wären es die eigenen Kinder, so könnte nicht so viel gepfändet werden.

Das Problem an Überschuldung ist schlicht, dass die Schuldner nicht mehr ohne Zuschüsse aus ihrer Situation herauskommen. Und Kinder können das erst recht nicht.