Ausgangsbeschränkung in Bayern

Gottesdienstbesuch weiter erlaubt

Noch einmal werden die Coronamaßnahmen in Bayern verschärft. Die Teilnahme an Gottesdiensten gilt als Ausnahme der Beschränkungen. Auch über Weihnachten gibt es Lockerungen.

Der Besuch eines Gottesdienstes gilt als Ausnahme der Ausgangsbeschränkungen. © Kiderle

München – Als erstes Bundesland sieht Bayern landesweite Ausgangsbeschränkungen vor. Ab Mittwoch sollen die Menschen ihre Wohnungen nur noch aus triftigen Gründen verlassen dürfen, wie die Staatskanzlei am Sonntag in München nach einem Beschluss des Ministerrats mitteilte. Dazu zählen neben beruflichen Tätigkeiten oder Arztbesuchen auch Gottesdienstbesuche und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften.

Ferner sollen Besuche bei Lebenspartnern, alten und kranken Menschen weiterhin möglich sein, hieß es. Auch etwa die Begleitung Sterbender, die Versorgung von Kindern und Tieren sowie Weihnachtseinkäufe zählten zu den triftigen Gründen.

Lockerung zu Weihnachten

In sogenannten Corona-Hotspots gelten schärfere Einschränkungen, darunter eine Ausgangssperre zwischen 21.00 und 5.00 Uhr. An den Weihnachtstagen (24. bis 26. Dezember) gilt als Ausnahmegrund, die Wohnung während dieser Zeit zu verlassen, auch die Teilnahme an einem Gottesdienst, insbesondere an der Christmette. Als Hotspots gelten Landkreise oder Städte mit einer Inzidenz von mehr als 200.

Über Weihnachten ist zudem eine Lockerung der Kontaktbeschränkungen vorgesehen. Zwischen dem 23. und dem 26. Dezember ist "der gemeinsame Aufenthalt mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und weiteren Personen erlaubt, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt höchstens zehn Personen nicht überschritten wird", heißt es. Kinder unter 14 Jahren zählten dabei nicht mit. Dies entspricht den Regelungen, auf die Bund und Länder sich bereits verständigt hatten.

In Gottesdiensten gelten landesweit weiterhin die Maskenpflicht - auch am Platz - und ein Gesangsverbot. Ziel der Maßnahmen ist es laut Ministerpräsident Markus Söder (CSU), die Zahl der Infektionen und der Corona-Toten zu senken. Mehrere Kliniken seien inzwischen ausgelastet, erklärte Söder. Die Regelung gilt bis zum 5. Januar. (kna)

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