Sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlecht standen bis Juni 1994 in Deutschland unter Strafe. Der §175 des Strafgesetzbuches ermöglichte damit die Verfolgung Homosexueller. Verurteilte Männer haben auch in ihrem katholischen Umfeld Diskriminierung erfahren. Der katholische Theologe, Dr. Georg Schorbeger, hat mit Zeitzeugen gesprochen und eine Studie zu den „175ern“ veröffentlicht. Am 19. April stellt er sie im Kreisbildungswerk in Freising vor. Das ist eine von mehreren Veranstaltungen zum Thema „queere Kirche“ im Kreisbildungswerk, das so zum Modellstandort für ein Bildungsprojekt des Arbeitskreises „Regenpastoral“ des Erzbistums München und Freising werden soll. Sie nähmen das Thema ernst und wollten dafür sensibilisieren, so Florian Heinritzi, Referent für Kultur, Geschichte und theologische Bildung beim Kreisbildungswerk Freising. Besonders durch Lebenszeugnisse würde den Teilnehmern deutlich „was Verleugnung und Verurteilung von queeren Lebensformen mit Menschen macht“.
Geschlechtliche Identität
Katholikenkomitee begrüßt neues Selbstbestimmungsgesetz
Als eine „Meilenstein“ bezeichnet die ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp das neue Gesetz. Gleichzeitig richtete sie eine Forderung an die Kirche.