Fragen und Antworten nach Bischofserklärung

Wie kirchliche Gremien mit Extremisten umgehen

Hunderttausende Menschen sind in Deutschland in den vergangenen Wochen gegen Rechtsextremismus auf die Straße gegangen. Auch die katholischen Bischöfe haben sich auf ihrer Frühjahrsvollversammlung scharf von der AfD abgegrenzt. Doch wie sieht es auf lokaler kirchlicher Ebene aus?

Wahlkampfstand der AfD vor Nürnberger Selbalduskirche im September 2023 © IMAGO/Moritz Schlenk

Was genau haben die deutschen katholischen Bischöfe bei ihrer Tagung in Augsburg zum Thema Rechtsextremismus beschlossen?  

Die Bischöfe haben bei ihrer Frühjahrsvollversammlung einstimmig einen Grundsatztext beschlossen, der ganz deutlich sagt: Rechtsextreme Parteien – und damit ist nach Auffassung der Oberhirten sehr wohl die AfD gemeint – sind für Christen nicht wählbar. Und demzufolge auch kein Ort, wo man sich politisch engagieren sollte. Die Begründung: Rechtsextreme Parolen, besonders Rassismus und Antisemitismus, und ein völkischer Nationalismus sind mit dem christlichen Gottes- und Menschenbild unvereinbar. Das heißt auch: Menschen, die solche Auffassungen vertreten, können ehren- und hauptamtlich nicht für die Kirche tätig sein.

Die Reaktion der AfD darauf: Ein Sprecher nannte die Bischofserklärung "Polithetze gegen die einzige Opposition" und dass die "Kirchenfürsten" doch nicht "auf unbequemen Bürgern herumtrampeln" sollten.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass es den Bischöfen gelungen ist, mit dem Text ein deutliches Statement zu setzen und inhaltlich von einer breiten Öffentlichkeit wahrgenommen zu werden – jenseits der Dauerthemen Missbrauchsskandal und Streit um den Synodalen Weg.

Wie sieht es denn mit dem Thema an der Basis, in den Pfarrgemeinden aus? Kommt es dort verstärkt zu Konflikten mit AfD-Mitgliedern?

Es gibt bisher zwei deutsche Diözesen, die eine sogenannte Extremistenklausel für ihre Pfarreigremien haben. Zum einen im Erzbistum Berlin und zum anderen im Bistum Würzburg. Dort heißt es in der Satzung für die Pfarrgemeinderäte, dass ein Mitglied ausgeschlossen werden kann, "wenn es rassistische, fremdenfeindliche oder menschenrechtswidrige Auffassungen kundgibt oder eine Partei unterstützt, die diese Auffassungen vertritt". Auf  Nachfrage von mk online hin ist diese Regelung laut dem Würzburger Diözesanratsgeschäftsführer Florian Liebler allerdings bisher noch nicht zum Einsatz gekommen. Generell müsse man dabei immer den Einzelfall anschauen, der Ball liege bei den Gremien vor Ort. Er sei aber froh, so Liebler, dass es diese Regelung in der Satzung gibt und stellt sich eine Zusammenarbeit mit AfD-Funktionären im Pfarrgemeinderat grundsätzlich schwierig vor.

Wie sieht es im Erzbistum München und Freising aus? Ist dort auch eine "Extremismus-Klausel" für Kirchengremien geplant?

Konkret geplant ist nichts, das Thema wird allerdings aktuell im Vorstand des Münchner Diözesanrats intensiv diskutiert. Laut Geschäftsführer Josef Peis plant man, eine Arbeitsgruppe einzurichten. Die soll dann erörtern, wie man künftig zu extremistischen Positionen in kirchlichen Satzungen und Wahlordnungen Stellung beziehen will. Man möchte aber auch präventiv tätig werden und kirchlich engagierte Bürger sprachfähig machen, die sich vielleicht Angriffen von rechts ausgesetzt sehen. Im Gespräch sei eine Demokratiefibel, die zeigen soll, wie sich Christen für unsere Gesellschaft engagieren können.

Geschäftsführer Peis räumt aber ein, dass Katholiken auch ein Spiegelbild der Gesellschaft seien. Also dass unter den Kirchgängern und Pfarrgemeinderäten keine AfD-Wähler oder Anhänger sind, das sei sicher nicht zu erwarten.

Der Autor
Klaus Schlaug
Online-Redaktion
k.schlaug@michaelsbund.de