Coronamaßnahmen

Weitere Lockerungen für Gottesdienste

Ohne Mund-Nasen-Schutz einen Gottesdienst feiern: Das ist aber dieser Woche in Bayern wieder möglich.

Die Maske dürfen die Gläubigen in Zukunft in den Gottesdiensten absetzen. © imago images / Karina Hessland

München – In Bayern wird es ab 22. Juni weitere Lockerungen für Gottesdienstbesuche geben. In Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie für die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften gilt dann ein Mindestabstand zwischen den Teilnehmern von 1,5 Metern und nicht mehr von zwei Metern, wie das Kabinett in München entschied. Damit stünden für Gläubige wieder mehr Plätze im Kirchenraum zur Verfügung, hieß es.

Zurückhaltung beim Singen

Gegenüber dem „Münchner Merkur“ sagte der Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann (CSU) dass die infektiologische Sicht erlaube, auf die Masken beim Sitzen in der Kirchenbank zu verzichten. Auch die 60-Minuten-Beschränkung werde aufgehoben. Die Kirchen müssten aber beim Volksgesang für Zurückhaltung sorgen. Denn der Aerosolausstoß beim Singen sei ein wichtiger Grund für die Maskenpflicht gewesen, so Herrmann.

Gläubige haben wegen der Corona-Pandemie wochenlang auf den Gottesdienst und damit den Empfang der Eucharistie verzichten müssen. Seit dem 4. Mai sind Gottesdienste wieder möglich. Die Besucher mussten aber ein Mund-Nasen-Schutz tragen. (kna/kas)

Dieser Artikel gehört zum Schwerpunkt Corona - Pandemie