Gemeinsam mit der Bundesregierung

Kirche schließt Vereinbarung zur Aufarbeitung von Missbrauch

Nachdem bereits einzelne Bistümer mit der Aufarbeitung begonnen haben, sollen nun alle 27 Bistümer unter gleichen, transparenten Bedingungen Strukturen und bereits verjährte Fälle untersuchen.

Die Kommissionen sollen sich auch mit jenen Fällen befassen, die infolge von Verjährung oder Tod der Beteiligten nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden können. © Fotolia

Bonn/Berlin – Als erste Institution in Deutschland hat die katholische Kirche mit dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung eine Vereinbarung zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch beschlossen. Dies teilten Johannes-Wilhelm Rörig und der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, in einer am Dienstag veröffentlichten gemeinsamen Presseerklärung mit.

Die Bischöfe hatten zuvor unter dem Vorsitz des Limburger Bischofs Georg Bätzing beraten. Auf Eckpunkte hatten sich Rörig und Ackermann bereits im vergangenen November verständigt. Demnach soll die Aufarbeitung in den Bistümern durch unabhängige Kommissionen transparent und nach einheitlichen Kriterien erfolgen.

Damit soll es in allen 27 Bistümer künftig eine solche unabhängige Kommission geben; einige Diözesen haben bereits mit einer Aufarbeitung nach festgelegten Standards begonnen. In den Kommissionen sollen Vertreter des jeweiligen Bistums, Experten aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung sowie Betroffene sitzen.

Zustimmung der Bistümer ist erforderlich

Die Kommissionen sollen sich auch mit jenen Fällen befassen, die infolge von Verjährung oder Tod der Beteiligten nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden können. Neben der quantitativen Erhebung von Missbrauch soll es auch darum gehen, herauszuarbeiten, wie die Verantwortlichen in den Bistümern mit den Tätern und den Betroffenen umgegangen sind. Auch sollen mögliche Strukturen benannt werden, die sexuellen Missbrauch von Minderjährigen durch Geistliche und Kirchenangestellte ermöglicht oder begünstigt haben. Jedes Bistum soll der Vereinbarung noch zustimmen oder - wenn es mit der unabhängigen Aufarbeitung bereits begonnen hat - eine entsprechende "Äquivalenzvereinbarung" schließen.

Vorgesehen ist zudem eine überdiözesane Zusammenarbeit. Die Deutsche Bischofskonferenz soll dazu eine Geschäftsstelle einrichten und ausstatten. Sie soll gemeinsame Treffen koordinieren und die formalen Kriterien für das Monitoring der Aufarbeitungsmaßnahmen festsetzen. (kna)

Dieser Artikel gehört zum Schwerpunkt Kirche und Missbrauch