Schwangerschaftsabbruch

Kardinal Marx gegen Streichung von Paragraf 218

Der Erzbischof von München und Freising hält es für falsch, dass die Bundesregierung das grundsätzliche Verbot von Abtreibungen kippen will. Gleichzeitig relativiert er die Bedeutung des Paragrafen 218 für den Lebensschutz.

Kardinal Reinhard Marx lehnt die Streichung des Paragrafen § 218 ab. © IMAGO / photothek

Der Münchner Kardinal Reinhard Marx hat Pläne der Bundesregierung kritisiert, das grundsätzliche Verbot von Abtreibungen zu kippen. "Ich halte das für sehr, sehr falsch", sagte Marx am Montagabend in München. Er könne nicht verstehen, dass die Ampelkoalition dieses Fass neu aufmache, und sei in Sorge, "dass eine polarisierte Debatte kommt".

Der Kardinal warnte in diesem Zusammenhang vor einem Autonomiebegriff, der aus seiner Sicht in die Irre führt: "Ein Schwangerschaftsabbruch bleibt eine Tötung menschlichen Lebens, das ist nicht wegzudiskutieren."

§ 218 StGB (Schwangerschaftsabbruch)


(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.gegen den Willen der Schwangeren handelt oder
2. leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht.

(3) Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

(4) Der Versuch ist strafbar. Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft.

Zugleich relativierte der Münchner Erzbischof die Bedeutung des Paragrafen 218 für den Lebensschutz: "Das Strafrecht allein ist keine Lösung. Wir können das große Wunder des Lebens nur mit den Frauen schützen, nicht gegen sie." Manchmal würden Kinder unter sehr belastenden Umständen gezeugt. "Da müssen wir zusammenstehen, da müssen wir helfen", sagte Marx. Deshalb sei es wichtig, "dass die Kirche in diesem Feld präsent ist".

Der Kardinal äußerte sich bei einer Feier zum 50-jährigen Bestehen der Beratung für Schwangere und junge Familien des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) München. Das Angebot wird wesentlich aus Kirchensteuermitteln finanziert. (kna)

Podcast-Tipp

50 Jahre Schwangerenberatung des skf

Als der skf und andere katholische Beratungsstellen ab 2001 auf Geheiß des Papstes keine Scheine mehr ausstellen durften, die eine straffreie Abtreibung ermöglichen, schien das das Ende der Schwangerenberatungsstellen zu sein. Doch seitdem hat sich das Angebot eher weiterentwickelt, erklärt Fachdienstleiterin Marina Macke. Zusammen mit der Schwangerenberaterin Hanna Neumann berichtet sie in dieser Folge von Pränataldiagnostik, Kinderwunschbehandlung, Sternenkindern und den Fragen, die auch in den ersten drei Jahren nach der Geburt noch zur Sprache kommen.

> zur Sendung