Der frühere Papstsekretär Georg Gänswein ist zurück in Freiburg. Eine feste Stelle in der Seelsorge seines Heimatbistums wird der 66-Jährige nicht antreten. Aber Firmungen übernehmen und Gottesdienste im Münster feiern. Der Freiburger Kirchenrechtler Georg Bier erläutert im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) die am Montag getroffene Vereinbarung zwischen Erzbischof Gänswein und dem Freiburger Erzbischof Stephan Burger.
Herr Professor Bier, wie ist die Mitteilung zu verstehen, dass der frühere Papstsekretär Georg Gänswein keine feste Aufgabe im Erzbistum Freiburg übernimmt?
Georg Bier: Laut Kirchenrecht ist Gänswein ein Bischof ohne Amt und Aufgabe in der Diözese, in der er jetzt wohnt. Er ist ein Bischof, der sich in einem fremdem Gebiet aufhält. Denn seit seiner Bischofsweihe in Rom und seiner damit verbundenen Ernennung zum Titularerzbischof ist Gänswein nicht mehr Priester der Erzdiözese Freiburg. Somit ist der Erzbischof von Freiburg ihm gegenüber auch nicht weisungsberechtigt.
Also konnte Erzbischof Stephan Burger Gänswein zu nichts verpflichten?
Bier: Nein, aber die beiden Erzbischöfe konnten frei miteinander vereinbaren, ob und in welchem Umfang sich Erzbischof Gänswein von Erzbischof Burger für Aufgaben in seinem Heimatbistum in Dienst nehmen lässt, beziehungsweise ob und in welchem Umfang der Erzbischof von Freiburg dem Titularerzbischof von Urbs Salvia Aufgaben überträgt.