Ökumenische Mahlgemeinschaft

Bischöfe: Vatikan-Schreiben nun doch veröffentlicht

Die Veröffentlichung des Textes war zunächt nicht geplant. Nun lässt sich das ablehnende Schreiben zur ökumenischen Mahlgemeinschaft nachlesen. Dabei wird deutlich wie theologisch schwierig die Debatte ist.

Dürfen Katholiken und Protestanten in Gottesdiensten der jeweils anderen Konfession zur Kommunion gehen oder am Abendmahl teilnehmen? Der Vatikan sagt Nein. © Piotr Slizewski - stock.adobe.com

Bonn – Die katholische Deutsche Bischofskonferenz hat nun doch das ablehnende Schreiben des Vatikan zur ökumenischen Mahlgemeinschaft auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Bei der Herbstvollversammlung im September in Fulda hatte der Konferenz-Vorsitzende, Bischof Georg Bätzing, angekündigt, das Schreiben sei an ihn und die Bischöfe gegangen und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Medien wie die Wochenzeitung "Die Tagespost" und die Ökumenische Information (ÖKI) der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) hatten die Dokumente nach der Versammlung im Wortlaut veröffentlicht.

Keine Grundlage für Entscheidung nach eigenem Gewissen

Wenige Tage vor der Herbstvollversammlung hatte die Vatikanische Glaubenskongregation gegenseitigen Abendmahls-und Eucharistie-Einladungen von Katholiken und Protestanten eine theologisch begründete Absage erteilt. Die Unterschiede im Eucharistie- und Amtsverständnis seien "noch so gewichtig", dass sie eine Teilnahme katholischer und evangelischer Christen an der Feier der jeweils anderen Konfession derzeit ausschlössen. Auch für eine "individuelle Gewissensentscheidung" gebe es keine Grundlage, heißt es in dem Schreiben, dem ein theologischer Anhang mit "Lehrmäßigen Anmerkungen" angefügt ist.

Anlass für das Schreiben war ein Vorschlag des Ökumenischen Arbeitskreises ÖAK vom September 2019 mit dem Titel "Gemeinsam am Tisch des Herrn". Demnach sollten evangelische und katholische Kirche künftig ihren Mitgliedern gestatten dürfen, in Gottesdiensten der je anderen Konfession an Abendmahl oder Eucharistie teilzunehmen. Der Text, den auch Bätzing mitverantwortet hatte, sollte zur Überwindung einer langjährigen Blockade beitragen. Die gegenseitige Einladung sollte auch beim Ökumenischen Kirchentag 2021 in Frankfurt praktiziert werden.

Ökumenischer Dialog würde erschwert

Nach Auffassung der Glaubenskongregation sind einige Fragen des "katholischen Grundverständnisses von Kirche, Eucharistie und Weiheamt" in dem ÖAK-Dokument "nicht ausreichend geklärt". Eine Öffnung für eine eucharistische Mahlgemeinschaft mit der Evangelischen Kirche in Deutschland würde zudem zum derzeitigen Stand "notwendigerweise neue Gräben im ökumenischen Dialog mit den Orthodoxen Kirchen" über Deutschlands Grenzen hinaus aufwerfen.

Die Bischöfe hatten nach dem Stopp-Signal beschlossen, eine Abstimmung über Möglichkeiten der eucharistischen Gastfreundschaft auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Zunächst solle der ÖAK auf die Kritik reagieren. Danach müsse die Debatte weitergehen.

Am Mittwoch hatten die Bischofskonferenz und der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) betont, sie wollten die Diskussion über eine wechselseitige Teilnahme an Eucharistie- und Abendmahlsfeiern weiterführen. Zugleich veröffentlichten sie eine differenzierte "Würdigung" ihres Kontaktgesprächskreises zu dem ÖAK-Papier. Diese sollte eigentlich in Fulda beraten werden, was aber "aus Respekt" vor dem römischen Einspruch verschoben wurde.

Einheit der katholischen Kirche betroffen

In der Würdigung wird das ÖAK-Votum als "weiterführender Beitrag auf dem Weg zur Eucharistie- und Kirchengemeinschaft" bezeichnet. Zugleich benennen beide Seiten Fragen, die "noch geklärt werden müssen und sich in unterschiedlicher Weise an die katholische und die evangelische Seite richten".

Die Tragweite dieser Fragen werde von evangelischer und katholischer Seite unterschiedlich bewertet, heißt es weiter: "Für die katholische Kirche sind die offenen Fragen so gewichtig, dass sie sich nicht in der Lage sieht, vor deren Klärung eine wechselseitige Teilnahme generell zu erlauben, zumal hier auch die Frage der Einheit der katholischen Kirche berührt ist."

Mit Blick auf den Ökumenischen Kirchentag in Frankfurt hatte Bischof Bätzing hervorgehoben, dass dort ohnehin nichts geplant sei, "was in der katholischen Kirche nicht möglich ist", vor allem keine Interzelebration oder generelle Interkommunion. Es gehe auch nicht um eine neue Form der Mahlgemeinschaft, sondern nur um die Entscheidung einzelner Christen nach ihrem Gewissen, in einem Gottesdienst der anderen Konfession an Eucharistie oder Abendmahl teilzunehmen. Dafür wolle der ÖÄK eine theologische Grundlage liefern. (kna)