Vorschlag zur Reform der Kirchensteuer

Der katholische Münchner Kirchenrechtler Stephan Haering schlägt eine Reform der Kirchensteuer vor. Demnach sollen Gläubige künftig selbst entscheiden können, welcher kirchlichen Einrichtung ihre Abgaben zugutekommen. Das könnten Pfarreien, Bischofskonferenzen, Ordensgemeinschaften, Vereine oder auch der Apostolische Stuhl sein, erläuterte der Benediktinerpater. Bisher fließt die Zuwendung an das Bistum, in dem der Kirchensteuerzahler wohnt.