Neue Bauregeln für Erzdiözese

"Transparent, nachhaltig und sparsam"

Das Erzbistum München und Freising bekommt neue Bauregeln. Sie gelten für alle Baumaßnahmen und über 7.000 Gebäude. Wie nun anders gebaut werden soll, lesen Sie hier.

Baukran vor den Münchner Domtürmen (Bild: imago) © imago

München – Es passte gut, dass eine der ersten Pressekonferenzen im neuen Ordinariat sich um die neuen Bauregeln für das Erzbistum drehte. In einem angenehmen Konferenzraum im Erdgeschoss des Gebäudes mit Blick in den grünen Garten mit seinen blühenden Magnolien standen hierfür Generalvikar Prälat Peter Beer, Finanzdirektor Markus Reif und die neue Leiterin des Ressorts „Bauwesen und Kunst" im Erzbischöflichen Ordinariat, Susanne Birk, Rede und Antwort.

 

2005 gab es die letzten diözesanen Bauregeln. Sie gelten für sämtliche Baumaßnahmen der Erzdiözese und der rund 800 kirchlichen und Pfründestiftungen. Betroffen sind über 7.000 Gebäude. „Das Thema Bauen bindet uns als Kirche somit finanziell und ressourcenmäßig sehr stark", sagte Beer. In einem zweijährigen Prozess hat man das umfassende Regelwerk neu bearbeitet, an etlichen Stellen nachjustiert und es der heutigen Zeit angepasst. Dafür gab es verschiedenen Anlässe, wie der Generalvikar erklärte: Rückmeldungen aus den Pfarreien und Kirchenstiftungen etwa, aber auch der Rat externer Fachleute oder revisorische Anmerkungen.

 

Zeitgemäßes Bauen

„Die Bauwerke der Kirche geben Zeugnis von der kulturprägenden Kraft des christlichen Glaubens und der Volksfrömmigkeit in unserem Land", ist in der Präambel des Regelwerks zu lesen: „Kirchliches Bauen nimmt Maß am Auftrag der Kirche in Gottesdienst, Verkündigung, Caritas, Gemeinschaftsstiftung und Bildung." Die diözesanen Bauregeln sollen daher im Zusammenwirken von Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen, von Verantwortlichen vor Ort und der Diözesanverwaltung ein zeitgemäßes, verantwortliches, nachhaltiges und qualitätsvolles Bauen gewährleisten. Dazu gehören auch Professionalität beim Unterhalt der Gebäude, faire und transparente Ausschreibungsprozesse nach den heute gängigen Standards sowie ein sparsamer und wirtschaftlicher Einsatz der finanziellen Mittel bei guter Architektur.

 

Was sind nun die wichtigsten Neuerungen des insgesamt 262-seitigen komplexen Regelwerks, das einer dreijährigen Probezeit unterzogen werden wird? Alles soll nachhaltiger, wirtschaftlicher, transparenter werden, die Kosten- und Terminkontrolle soll verbessert werden. Und, wie Generalvikar Beer betont: „Auch die Kirche muss lernen, sich bei wichtigen fachlichen Angelegenheiten externen Rat und Hilfe einzuholen". Das alte Prinzip wie „Des ham mir immer scho so gmacht" gehe nicht mehr. Man öffne sich somit bewusst hin zur Welt und die dort üblichen Qualitätsanforderungen. Das sei „ein Mentalitätswandel", so Beer: „Wir werden uns hier gemeinsam auf den Weg machen". Durch diesen innerkirchlichen „Lernprozess" wolle man „fachlich am Puls der Zeit bleiben" und so „Möglichkeiten schaffen, dass Seelsorge gelingt."

Generalvikar Peter Beer, Ressortleiterin Susanne Birk und Finanzdirektor Markus Reif
v.l.: Generalvikar Peter Beer, Ressortleiterin Susanne Birk und Finanzdirektor Markus Reif (Bild: Sankt Michaelsbund/Ertl)

Bauaufsicht durch neue Abteilung

Durch die Einführung der neuen diözesanen Bauregeln will man zudem die Eigenverantwortung der Pfarreien und kirchlichen Einrichtungen stärken. Ziel ist auch, Baumaßnahmen künftig schneller abwickeln zu können. Das Ressort „Bauwesen und Kunst" soll künftig unter der Leitung von Susanne Birk Beratungsleistungen für Pfarreien und kirchliche Einrichtungen erbringen, als Bauherr für diözesane Gebäude wie Schulen und Bildungshäuser fungieren sowie die Verwaltungsgebäude betreuen. Die Bauaufsicht wird künftig von der Erzbischöflichen Finanzkammer wahrgenommen, in der eine entsprechende neue Abteilung eingerichtet wurde. Bis Herbst, so kündigte Birk an, wird zudem auch der neue Posten eines „Diözesanbaumeisters" eingeführt, der als ihr Stellvertreter agieren und von einem Architekten besetzt wird.

Daneben wird es, ebenfalls neu, sogenannte „externe Projektsteuerer" geben, Experten, die von den Kirchenstiftungen als Dienstleister für die Betreuung und Durchführung eines konkreten Bauprojektes beauftragt werden können. Für Vorhaben mit Gesamtkosten von bis zu 15.000 Euro brutto bedarf es zukünftig keiner Genehmigung mehr. Die Erteilung der Baugenehmigung wurde in drei verschiedene Vorgehensweisen aufgefächert: das „vereinfachte Verfahren" kommt bei Gesamtkosten von bis zu 100.000 Euro zur Anwendung. Hier beträgt die Einwandfrist sechs Wochen nach Antragseingang, wenn bis dahin keine Einsprüche geltend gemacht wurde, gilt die Baugenehmigung automatisch als erteilt, dies soll einer unbürokratischen Verfahrensbeschleunigung dienen.

Regelzuschuss erhöht

Das „Normalverfahren" wird bei Gesamtkosten von über 100.000 bis zwei Millionen Euro brutto angewendet und das „Besondere Verfahren" bei Gesamtkosten von über zwei Millionen Euro brutto. Auch der Regelzuschuss der Erzdiözese bei Baumaßnahmen wurde nun auf 85 Prozent (bisher 70) erhöht. Neu ist auch, dass zukünftig der Erwerb und Einbau von Orgeln und Glocken grundsätzlich mit zehn Prozent der Kosten bezuschusst wird (höchstens bis zu 50.000 Euro).

Um die betroffenen Haupt- und Ehrenamtlichen über die neuen Regeln zu informieren war man, wie Finanzdirektor Reif berichtet, in der Fläche des Erzbistums unterwegs: Bei 16 Veranstaltungen vor Ort wurden Pfarrer, Kirchenpfleger und andere KV-Mitglieder – insgesamt rund 1.500 Personen – anhand von Praxis-Beispielen geschult, ihre Fragen von Experten beantwortet sowie Info-Material und eine eigene Schulungssoftware im Intranet den Pfarreien zur Verfügung gestellt. (Florian Ertl)