Berlin - Die Vereinfachung von Ehenichtigkeitsprozessen durch den Papst ist aus Sicht des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, ein "vernünftiges Signal". "Es ist aber keine Lösung dieser grundsätzlichen Probleme", fügte Marx am Dienstag vor der Bundespressekonferenz in Berlin hinzu. Ehenichtigkeit sei für viele, etwa nach zwanzig Jahren Ehe, schlicht ein fremder Begriff. Die Verfahrensänderung betreffe insofern nur ein Teilproblem dessen, was das Scheitern von Ehen und den Wunsch nach einer zweiten Heirat anbelange.
Schneller Prozess: Wochen statt Jahre
Nach einem am Dienstag veröffentlichten päpstlichen Erlass soll das Urteil in sogenannten Ehenichtigkeitsprozessen unter bestimmten Bedingungen bereits binnen einiger Wochen durch den Ortsbischof gefällt werden können. Außerdem muss das erstinstanzliche Urteil künftig nicht mehr von einer zweiten Instanz bestätigt werden. Bislang mussten solche Entscheidungen von einem Gremium aus drei Kirchenrichtern getroffen werden und wurden erst rechtskräftig, wenn ein zweites Kirchengericht zu derselben Auffassung kam. In manchen Ländern konnte sich ein solches Verfahren über Jahre hinziehen.
Die Maximaldauer eines Ehenichtigkeitsprozesses beträgt nun ein Jahr, wie der Präsident des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte, Kardinal Francesco Coccopalmerio, am Dienstag im Vatikan erklärte. Eine weitere wesentliche Neuerung ist, dass künftig ein einziger Richter einen Ehenichtigkeitsprozess führen kann. (kna)