Kirchliche Arbeitsrecht tritt auch in Eichstätt, Passau und Regensburg in Kraft

Das neue kirchliche Arbeitsrecht wird in Zukunft auch bundesweit gelten. Die bayerischen Bistümer Eichstätt, Passau und Regensburg haben den Änderungen nun auch zugestimmt. Die deutschen Bischöfe hatten bereits im April eine neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes verabschiedet. Demnach kann Beschäftigten von Kirche und Caritas, die nach einer Scheidung erneut heiraten, nur noch in Ausnahmefällen gekündigt werden. Das gleiche gilt für Angestellte in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften.