Kein verkaufsoffener Sonntag zum Münchner Stadtfest

Eigentlich sollte es beim Münchener Stadtgründungsfest wieder einen verkaufsoffenen Sonntag geben. Der Verwaltungsgerichtshof hat den Stadtbeschluss jetzt aber gekippt – zur Freude einer kirchlich-gewerkschaftlichen Allianz.

Setzen sich für einen freien Sonntag ein (von links): Georg Wäsler (Verdi), Betriebsseelsorger Christian Bindl und Philip Büttner (kda). (Bild: Sankt Michaelsbund/Matiss) © Sankt Michaelsbund/Matiss

München – Wer sich beim Stadtgründungsfest vom 18. bis 19. Juni schon auf einen sonntäglichen Einkaufsbummel durch Kaufhof, Karstadt und Co. gefreut hat, der wird dieses Jahr enttäuscht. In der vergangenen Woche hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine Verordnung des Stadtrats gekippt. Die Gewerkschaft Verdi hatte gegen den geplanten verkaufsoffenen Sonntag geklagt.

 

Verdi gehört zusammen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB) und der Katholischen Betriebsseelsorge sowie dem evangelischen Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt (kda) zur „Allianz für den freien Sonntag“ in der Region München. Die Allianz fordert von der Politik, „dass sie Sonntagsarbeit auf das gesellschaftlich notwendige Maß begrenzt“, wie es in der Selbstbeschreibung heißt. Es soll dafür länderübergreifende Standards für verkaufsoffene Sonntage geben und eine regelmäßige Überprüfung der Einhaltung des Sonntagsschutzes.

 

Keine Öffnung ohne Anlass

 

Der Sonntagsschutz wird vor allem im Arbeitszeitgesetz geregelt. Aber nicht nur da, wie Christian Bindl, Betriebsseelsorger der Erzdiözese München und Freising, bemerkt: „Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2009 ein wegweisendes Urteil gesprochen. Da wird grundsätzlich festgelegt, dass es für die Sonntagsöffnungen bestimmter Auflagen bedarf.“

 

Diese Auflagen beziehen sich besonders darauf, dass eine Ladenöffnung am Sonntag immer eine andere, so genannte „Anlassveranstaltung“ voraussetzt, also zum Beispiel einen Trachtenumzug oder ein Volksfest. Das allein reicht aber noch nicht. Diese Anlassveranstaltung muss prägend für den Sonntag sein. Das heißt unter anderem: Die Verkaufsfläche darf nicht größer sein, als die Fläche der Veranstaltung.

 

Verärgerung beim Einzelhandel

 

Genau das sahen die Verwaltungsrichter für das Stadtgründungsfest nicht gegeben – und kippten den Stadtratsbeschluss. Das gefällt dem Bayerischen Einzelhandelsverband und seinem Pressesprecher Bernd Ohlmann natürlich nicht: „Meine ersten Reaktionen waren Kopfschütteln und auch große Verärgerung. Mit der Entscheidung hab ich nicht gerechnet. Wenn nicht beim Stadtgründungsfest, wann hätte die Stadt München die Chance, einen verkaufsoffenen Sonntag zu organisieren?“

 

Die Vertreter der Sonntagsallianz würden bei dieser Frage wohl auf die gesetzliche Regelung verweisen, nach der es bis zu vier verkaufsoffene Sonntage in jeder Kommune geben darf. Und in München gibt es mit dem Faschings- und dem Oktoberfestsonntag sowie dem Tag der Deutschen Einheit schon drei verkaufsoffene Sonn- respektive Feiertage.

 

Stetige Ausweitung der Ladenöffnungszeiten

 

Betriebsseelsorger Bindl sieht sich besonders auch wegen der Entwicklungen im Einzelhandel in den vergangenen Jahren in der Pflicht, die Verkäuferinnen und Verkäufer zu schützen. Früher hätten die Geschäfte auch wochentags generell nur bis 18 Uhr geöffnet gehabt. Am Mittwoch hätte es teilweise sogar eine Mittagsschließung gegeben. Jetzt hätten fast alle Läden von Montag bis Samstag bis 20 Uhr geöffnet. „Wenn sich mal was geändert hat bei den Ladenöffnungszeiten: Zurückgedreht ist da nie etwas worden. Darum sind wir auch so vorsichtig beim Sonntag.“

 

Auch nach der Verhinderung des verkaufsoffenen Sonntags beim Münchner Stadtgründungsfest bleibt noch viel Arbeit für die „Allianz für den freien Sonntag“. Verdi hat bereits gegen eine weitere Sonntagsöffnung zweier Möbelhäuser in Aschheim geklagt. (Christoph Matiss)