500 Jahre bayerisches Reinheitsgebot

Jubiläumsfeier von Gerste, Hopfen und Wasser

"Hopfen und Malz, Gott erhalt's" - das ist wohl die bekannteste Zusammenfassung jenes Regelwerks, das heute noch gern als die älteste bestehende Lebensmittelverordnung der Welt bezeichnet wird. Mehr zu der Tradition des Bierbrauens und der Jubiläumsfeier finden Sie hier.

Festakt in Ingolstadt zum Jubiläum des bayerischen Reinheitsgebots. Mit Hopfen und Bierkönigin, Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Ilse Aigner und Präsidet des Deutschen Brauer-Bundes Dr. Hans-Georg Eils. (Bild: imago) © imago

Ingolstadt – Am 23. April wird das sogenannte Reinheitsgebot 500 Jahre alt. Genau genommen ist es aber eine Landesordnung, erlassen von den bayerischen Herzögen Wilhelm IV. und Ludwig X. an just diesem Tag im Jahr 1516 in Ingolstadt. Darin widmeten sie auch der Bierherstellung eine Passage. Demnach dürfen für die Herstellung eines Bieres nur noch Gerste, Hopfen und Wasser verwendet werden.

Aber bereits im 12. Jahrhundert wurden verschiedene Regeln für die Braukunst verfasst. 1516 wurde dann die Beschränkung auf Gerste getroffen um dafür zu sorgen, dass wertvolle Brotgetreide wie Weizen und Roggen nicht zum Bierbrauen verwendet werden. Dem folgten zahlreiche Variationen der Regelung durch Gewürze wie Koriander, Kümmel, Wacholder und Salz. Erst im 19. Jahrhundert wurde die alte Ordnung wieder aufgegriffen und am 4. März 1918 bezeichnete sie schließlich ein bayerischer Landtagsabgeordneter als "Reinheitsgebot". Die rechtliche Ausgestaltung für Deutschland findet sich im "Vorläufigen Biergesetz" von 1993. Das erlaubt den Zusatz von Zuckerarten ebenso wie den Einsatz von technischen Hilfsmitteln zur Filtrierung oder Hopfenextrakt.

Auch heute hat das bayerische Reinheitsgebot noch seine Gültigkeit. In Deutschland dürfen Biere nur nach dieser Regel hergestellt werden. Sonst dürfen sie nicht als "Bier" bezeichnet werden. Ausnahmegenehmigungen sind möglich, nur nicht in Baden-Württemberg und Bayern. Auch Hersteller von importiertem Bier sind nicht an das Biergesetz gebunden. Vielleicht gerade deswegen wird das Jubiläum des Reinheitsgebots in Bayern ausgiebig gefeiert. Zum Festakt in Ingolstadt hat sich sogar Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) angekündigt. Außerdem gibt es viele Ausstellungen, darunter die Landesausstellung "Bier in Bayern" vom 29. April bis 30. Oktober in Kloster Aldersbach bei Passau.

Zwickelbier zu Ehren des Reinheitsgebots

Etwas ganz Besonders habt sich die Klosterbrauerei der Benediktiner in Andechs einfallen lassen. Vom 8. Mai bis 19. Juni wird im Bräustüberl auf dem Heiligen Berg exklusiv ein unfiltrierter Andechser Bergbock Hell aus dem Fass ausgeschenkt, wie der Orden am Mittwoch mitteilte. Ein solches klassisches Zwickelbier hätten früher nur die Brauer im Lagerkeller direkt aus den Lagertanks genießen können. Bei diesem Bier sind in seiner unfiltrierten Version die kräftigen Malz- und blumig-hopfige Aromanoten, durchsetzt mit leichten Fruchtaromen, noch deutlicher ausgeprägt, wie es in der Ankündigung heißt.

Prinz Poldi macht eine große Trachtensause

Auch Prinz Luitpold von Bayern lässt es sich nicht nehmen und bereitet ein großes Fest zum Jubiläum des Reinheitsgebots – schließlich ist auch er selbst Brauherr. Mit einem Gottesdienst, viel Blasmusik und natürlich Böllerschützen wurde ganz nach bayerischer Art gefeiert und getanzt. Am Sonntag soll es dann weiter gehen und die Maß für einen Jubiläumspreis von nicht mehr als fünf Euro ausgeschenkt werden.(kna/mf)