Strafe gegen Ordensfrau aufgehoben

Würzburger Bischof würdigt Freispruch im Kirchenasyl-Fall

"Wichtiges Signal in die Gesellschaft" - In einem offenen Brief lobt Bischof Jung das Engagement von Schwester Juliana Seelmann.

Der Würzburger Bischof Franz Jung lobt den Einsatz Schwester Juliana Seelmann für die Menschenwürde. © Julia Steinbrecht/KNA

Würzburg – Der Würzburger Bischof Jung würdigt den Freispruch einer Ordensschwester, die zwei Frauen aus Nigeria Kirchenasyl gewährt hatte. Das Urteil sei ein "starkes und wichtiges Signal in die Gesellschaft", schrieb der Bischof in einem am Donnerstag veröffentlichten Brief an Schwester Juliana Seelmann. Die Oberzeller Franziskanerin ist in einem Berufungsverfahren am selben Tag vom Würzburger Landgericht freigesprochen worden.

Die Ordensfrau habe aus tiefster christlicher Überzeugung gehandelt und zwei Frauen in Not vor Obdachlosigkeit und erneuter Zwangsprostitution geschützt, erklärte Jung. Der uneigennützige Einsatz für Menschen, die Hilfe benötigten, sei nie verurteilungswürdig. Vielmehr verdiene Seelmanns Engagement Lob, Anerkennung und Unterstützung. "Es geht in allen Fällen um den Schutz der Menschenwürde und der Menschenrechte. Das Kirchenasyl kritisiert nicht den Rechtsstaat, sondern hilft in Einzelfällen Menschen in extremen Notsituationen."

Vereinbarung zwischen Staat und Kirchen zu Kirchenasyl

Begründet wurde der Freispruch mit einem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayOLG) von Februar. Die Richter bestätigten damals einen Freispruch gegen einen Münsterschwarzacher Benediktiner, der gleichfalls Kirchenasyl gewährt hatte. Dieser Sachverhalt sei auf den Fall der Ordensfrau übertragbar, so die Richterin am Donnerstag. Das Verfahren war das Erste nach dem letztinstanzlichen Urteil des BayOLG.

Entscheidend für den Freispruch sei nun gewesen, dass sich Seelmann an die Vereinbarung zwischen Staat und Kirchen zum Umgang mit Kirchenasylen gehalten habe. Außerdem gebe es keine Verpflichtung für die Aufnehmenden, ein Kirchenasyl aktiv zu beenden, selbst wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die erneute Prüfung des Falls ablehnend beschieden habe. Die Richterin betonte, dass es sich um ein rein rechtsstaatliches Urteil handle. Etwaige Gewissensentscheidungen hätten keine Rolle gespielt. Zuvor war Seelmann vom Amtsgericht Würzburg zu einer Geldstrafe verurteilt worden. (kna)