Religionsgeschichtlich betrachtet sind Glaubensbekenntnisse formelhafte Zusammenfassungen der grundlegenden Lehren und Überzeugungen einer Religion, in denen diese sich von anderen Religionen oder Häresien abgrenzt. Von einer bloßen Darstellung der Lehre unterscheidet sie freilich ihr Bekenntnischarakter. Insofern kommen im Credo der Glaube als Inhalt – fides quae – und der Glaube als Akt – fides qua creditur – zusammen. Das in kirchlicher Gemeinschaft gesprochene Bekenntnis bildet und festigt religiöse Identität und intendiert zugleich eine Grenzziehung im Blick auf die, die nicht zur Glaubensgemeinschaft gehören.
Zwei Versionen
Aus der Liturgie der heiligen Messe kennen wir zwei Versionen des Glaubensbekenntnisses (lateinisch Credo, griechisch Symbolon). Das kürzere und bekanntere heißt „Apostolicum“, weil es einer bereits im vierten Jahrhundert greifbaren – wenngleich legendarisch überhöhten – Tradition zufolge bis auf die zwölf Apostel selbst zurückgeht. Das „Große Glaubensbekenntnis“ wird seit dem 17. Jahrhundert korrekt „Nicaeno-Constantinopolitanum“genannt, weil es auf die Ökumenischen Konzilien von Nicaea im Jahr 325 und Konstantinopel 381 zurückgeht.
Beide Glaubensbekenntnisse haben ihre endgültige Form erst in längeren Entwicklungsprozessen gewonnen, die sich nicht mehr ganz eindeutig rekonstruieren lassen. Die Urzelle unserer trinitarisch strukturierten Glaubensbekenntnisse ist im Missionsbefehl Jesu zu suchen: „Darum geht und macht alle Völker zu meinen Jüngern; tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“ (Mt 28,19).
Die Glaubensbekenntnisse sind Entfaltungen des Glaubens an diesen dreifaltigen Gott: den Vater, den Schöpfer und Erhalter der Welt; den Sohn, durch den die Welt und wir selbst Erlösung gefunden haben; den Geist, der die Gegenwart Gottes in der Kirche und in der Welt ist.
Bekenntnis der Taufbewerber
Kurzformeln des Glaubensbekenntnisses finden wir schon beim heiligen Apostel Paulus, zum Beispiel in 1 Kor 15,3ff oder im (vorpaulinischen) Philipperhymnus (Phil 2,6–11). Aus den ersten christlichen Jahrhunderten ist uns sodann eine Vielzahl unterschiedlich gestalteter Glaubensbekenntnisse überliefert. Dabei kann man unterscheiden zwischen deklaratorischen und interrogativ-dialogischen Formen, die beide heute noch in Gebrauch sind: Das Credo kann entweder in einem Stück aufgesagt werden, oder es wird in Form von Fragen vorgetragen, auf die eine zustimmende Antwort (zum Beispiel „ich glaube“) erfolgt.
So ist für das vierte Jahrhundert der Brauch bezeugt, dass den Katechumenen (Taufbewerbern) zu einem bestimmten Zeitpunkt ihres Weges das Glaubensbekenntnis „übergeben“ wurde, um es dann auswendig gelernt „wiederzugeben“ (traditio – reditio). Älteste Zeugnisse für die Taufliturgie zeigen, dass der Glaube von den Täuflingen erfragt, also dialogisch bekannt wurde.
Vieles spricht dafür, dass das Apostolicum sich über verschiedene Etappen aus einer älteren interrogativen Form der liturgischen Tauffeier entwickelt hat. Den endgültigen Text des Nicaeno-Constantinopolitanum dagegen verdanken wir einer anderen Entwicklung.
Ergebnisse der Konzile
Mit dem vierten Jahrhundert beginnt die Blütezeit synodaler und konziliarer Bekenntnisse. Diese zeigen sich stark beeinflusst von den theologischen Kontroversen und Häresien ihrer jeweiligen Zeit. Das erste, von Kaiser Konstantin dem Großen im Jahr 325 nach Nicaea einberufene Ökumenische Konzil ist vor allem berühmt wegen seiner christologischen Aussagen. Es verurteilte die arianische Irrlehre, der Sohn Gottes sei ein Geschöpf, und definierte die Wesensgleichheit (Homousie, Konsubstantialität) des menschgewordenen Sohnes Gottes mit dem Vater. Die um Vater und Sohn gruppierten Aussagen unseres Großen Glaubensbekenntnisses gehen im Wesentlichen auf das Symbolon dieses Konzils zurück.