Kirchlich heiraten

Was brauchen Paare für eine katholische Trauung?

Heiraten in der Kirche - etwas, was für viele Brautpaare einfach dazugehört. Wer sich dazu entschließt, sollte einige Dinge wissen. Alle Antworten rund um eine kirchliche Trauung.

Für eine katholische Trauung müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. © schulzfoto - stock.adobe.com

Welche Voraussetzungen gibt es für eine katholische Trauung?

Bei einer römisch-katholischen Trauung muss mindestens einer der beiden Partner katholisch sein. Ist einer der Partner evangelisch, handelt es sich um eine konfessionsverschiedene Ehe und der zuständige Ortspfarrer muss dafür eine Erlaubnis erteilen.

Ist ein Ehepartner Atheist oder gehört einer nicht christlichen Glaubensgemeinschaft an, so handelt es sich um eine religionsverschiedene Ehe. Dann muss der Ortsbischof eine sogenannte „Dispens vom Ehehindernis der Religionsverschiedenheit“ erteilen. Auch hierfür wendet man sich zuerst an den Ortspfarrer.

Ist ein Partner aus der Kirche ausgetreten, braucht er eine sogenannte Trau-Erlaubnis. Dabei wird beispielsweise geprüft, ob er wirklich ledig ist. In all diesen Fällen muss der nicht-katholische Partner die Ehe als sakramentalen Akt anerkennen und zustimmen, dass er sich nach Kräften darum bemühen wird, dass gemeinsame Kinder im katholischen Glauben erzogen werden.

Die gleichgeschlechtliche Ehe ist im katholischen Glauben nicht möglich. Auch kann ein bereits verheirateter Partner nicht noch einmal kirchlich heiraten, so die vorangegangene Ehe nicht offiziell annulliert wurde.

Kann man ohne standesamtliche Trauung kirchlich heiraten?

Im Januar 2009 wurde die Änderung des Personenstandsgesetzes von den Medien gefeiert, die den bis dahin traditionellen Vorrang der zivilen vor der kirchlichen Ehe aufhob. Es sollte nun auch ohne den vorherigen Gang zum Standesamt möglich sein, eine kirchlich besiegelte Ehe einzugehen. Diese hat aber keine Rechtswirkung, staatlicherseits gelten solche Paare als unverheiratet.

Die christlichen Kirchen in Deutschland und Österreich haben deshalb beschlossen, dass eine kirchliche Trauung weiterhin nur möglich ist, wenn die Ehe standesamtlich angemeldet oder bereits geschlossen ist. Eine Ausnahme ist nur in Einzelfällen und nur mit Genehmigung des Bischofs möglich.

Welche Voraussetzungen müssen Trauzeugen erfüllen?

Bei der kirchlichen Trauung müssen zwei Trauzeugen anwesend sein. Diese müssen mindestens 14 Jahre alt sein, es ist aber egal, welcher Konfession, Religion oder Weltanschauung sie angehören, da es sich hier nicht um ein Patenamt handelt, sondern sie nur bezeugen sollen, dass die Trauung stattgefunden hat.

Welche Dokumente müssen vorgelegt werden?

  • Taufschein: dieser kann bei der Gemeinde, in der man getauft wurde, angefordert werden
  • Nachweis über das Sakrament der Firmung: das ist oft auf dem Taufschein eingetragen
  • Bestätigung über die Anmeldung der standesamtlichen Hochzeit und später Heiratsurkunde
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Bescheinigung über die Ledigkeit: Bei Katholiken normalerweise auf dem Taufschein vermerkt
  • Ehevorbereitungsprotokoll: dies stellt der Pfarrer beim Traugespräch aus
  • bei der Hochzeit in einer fremden Gemeinde: die Traulizenz von der Heimatpfarrei

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Kann ich in jeder Kirche heiraten?

Viele heiraten in ihrer Heimatgemeinde, aber das ist nicht vorgeschrieben. Natürlich kann das Brautpaar auch in einer anderen Kirche heiraten, dann allerdings muss es die Genehmigung seines Heimatpfarrers einholen. Meist reicht dazu ein kurzer Anruf in der Heimatpfarrei und das Brautpaar kann die Genehmigung dann abholen und in der Wunschpfarrei abgeben. Es besteht außerdem die Möglichkeit, einen Gast-Pfarrer in die Heimatgemeinde zu laden, oder den eigenen Pfarrer mit in die Kirche einer anderen Gemeinde zu bringen. Dies sollte frühzeitig geklärt und gestattet werden.

Was für Verpflichtungen gibt es vor der Hochzeit?

Ein „Ehevorbereitungsseminar“ ist nicht mehr vorgeschrieben. Trotzdem sollte sich ein Brautpaar überlegen, es zu besuchen. Meist ist die Zeit vor der Hochzeit mit viel organisatorischen Fragen „belastet“. Wie sieht der Blumenschmuck aus? Was gibt es für Kuchen? Wer sitzt neben wem? Da kann es gut tun, sich ein Wochenende als Paar Zeit zu nehmen, sich weitreichendere Gedanken zu machen, zu überlegen, was man sich von der Ehe erwartet, was einem wichtig ist. Und was das Eheversprechen vor dem Altar bedeutet. Alle Diözesen bieten diese Seminare das ganze Jahr über an verschiedenen Orten an. Meist bestehen sie aus etwa acht Paaren, die sich angeleitet mit diesen Fragen auseinandersetzen.

Notwendig ist aber auf alle Fälle ein Traugespräch. Es dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Hier wird mit dem Pfarrer der Termin, der Ablauf und Wünsche besprochen. Auch Lieder, Texte und beispielsweise Fürbitten können hier abgestimmt werden. Ebenfalls sehr wichtig ist die Frage, warum man heiraten möchte. Während eines Traugesprächs wird das sogenannte „Ehevorbereitungsprotokoll“ ausgefüllt. Es enthält die Daten des Brautpaares und stellt sicher, dass die Ehe aus freien Stücken geschlossen wird. Das Paar kann entscheiden, ob die Trauung als reiner Wortgottesdienst, oder als Eucharistiefeier abgehalten werden soll.

Steht der Termin der Trauung fest, wird dieser auf einem Aushang und mündlich während des Gottesdienstes als „Aufgebot“ bekannt gegeben.

Welche Kirche ist die richtige für meine Trauung?

Es ist schön in der Heimatpfarrei zu heiraten, denn dort ist man Teil der Gemeinde und diese bekommt die Hochzeit mit. Aber natürlich sollte man in einer Kirche heiraten, in der man sich wohl fühlt. Das kann beispielsweise die Kirche sein, in deren Nähe man aufgewachsen ist oder eine Kirche in der Nähe der Location, in der man feiern will. Selbstverständlich muss auch keiner in einer Barrockkirche heiraten, der es gerne schlicht hat und umgekehrt. Es lohnt sich auch, auf die Gäste zu schauen und sich die Frage zu stellen – können alle die Kirche gut erreichen? Auch die Größe spielt eine Rolle. Habe ich nur 20 Gäste in einem großen Dom, ist das oft nicht ideal. Habe ich 300 Gäste, von denen die Hälfte stehen muss in einer kleinen Kapelle, passt das auch nicht.

Wie gestaltet man einen Trauungsgottesdienst?

Ein Traugottesdienst lebt von der persönlichen Gestaltung. Hier gilt: Das Brautpaar sollte mit dem Pfarrer genau absprechen, was es sich wünscht. Wenn der Pfarrer weiß, wie sich das Brautpaar kennengelernt hat oder was ihm wichtig ist, ist es auch für ihn leichter, Lesung oder Predigt passend dazu auszuwählen.

Zuerst muss die Entscheidung getroffen werden, ob ein Wortgottesdienst oder eine Eucharistiefeier gestaltet werden soll.

Eine „ökumenische“ Trauung gibt es rechtlich nicht. Rechtlich gibt es nur eine katholische Trauung, bei der ein evangelischer Pfarrer dabei ist und umgekehrt. „Ökumenisch“ bezieht sich in diesem Fall nur auf die Liturgie.

Freunde und Familienmitglieder können in den Gottesdienst mit einbezogen werden. Sie können singen, Lesungstexte vortragen oder die Fürbitten halten. Gerade auch diese können sehr persönlich gestaltet werden.

Bei der Liedauswahl sollte darauf geachtet werden, dass möglichst viele die Lieder mitsingen können. Zur Feier selbst mitgebracht werden sollten die Eheringe und die Hochzeitskerze.

Wer führt die Braut an den Altar?

Seit man es in berühmten Hollywood-Streifen immer wieder sieht, denkt man, das müsse der Vater der Braut machen. Das ist nicht so. Bei einer traditionellen katholischen Trauung gehen Braut und Bräutigam zusammen zum Altar, sie treten gemeinsam vor Gott und beginnen ihren Weg als Eheleute auch so symbolisch miteinander. Wer es anders möchte, sollte das zuvor mit dem Pfarrer absprechen.

Kleidungsregeln in der Kirche:

Es gibt keine offiziellen Kleidungsregeln für die Kirche, aber es sollte auf zu viel nackte Haut verzichtet werden. Das gilt sowohl für Gäste wie auch für das Brautpaar. Bei einem schulterfreien Kleid ist es angebracht, einen Bolero oder eine Stola zu tragen. Die Farbe weiß ist der Braut vorbehalten und sollte nicht von Gästen getragen werden. Zuviel schwarz sollte ebenfalls nicht getragen werden, denn diese Farbe steht im christlichen Kulturkreis für „Trauer“.

Irrtümer rund um die kirchliche Trauung

Es gibt zwei Sätze, die hingegen landläufiger Meinung nicht bei einer Hochzeit in der katholischen Kirche gesagt werden. Einer ist der ebenfalls aus Filmen bekannte Satz „Wer etwas gegen diese Ehe einzuwenden hat, möge jetzt sprechen oder für immer schweigen“. Er wird bei einer katholischen Trauung im deutschen Sprachraum nicht gesagt. Auch der Satz „Sie dürfen die Braut jetzt küssen“ ist nicht vorgesehen. Natürlich darf der Pfarrer ihn sagen, wenn das Paar das möchte und natürlich darf die Braut (mit oder ohne Aufforderung) auch in der Kirche geküsst werden, allerdings sollte das vorher abgesprochen werden.

Fotografieren in der Kirche

Falls kein professioneller Fotograf beauftragt wurde, ist es sinnvoll zuvor eine Person zu bestimmen, die in der Kirche fotografiert, damit während des Ja-Wortes nicht zig Verwandte und Freunde um das Paar herumspringen. Viele Priester untersagen auch Bilder und Filme während des Evangeliums und der Predigt. Dies sollte zu Beginn des Gottesdienstes mitgeteilt werden.

 

Der Artikel wurde am 8.2.2020 zum ersten Mal veröffentlicht.

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Die Autorin
Stefanie Schmid
Radio-Redaktion
s.schmid@michaelsbund.de

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