Neuregelung der Sterbehilfe

Schmerzfrei bis zum Lebensende

Aus christlicher Sicht darf Suizidbeihilfe bei der Neuregelung der Sterbehilfe kein unkontrollierter Selbstläufer werden. Die Malteser werben deshalb für ihr Konzept der Suizidprävention.

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München - Das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe ist verfassungswidrig: das hat das Bundesverfassungsgericht im Februar vergangenen Jahres mit Blick auf die bisherige Sterbehilfe-Regelung entschieden. Seitdem ist klar, dass der Umgang mit der Sterbehilfe gesetzlich neu geregelt werden muss. Vor kurzem gab es dazu im Bundestag eine erste Orientierungsdebatte. Die Parlamentarier haben drei fraktionsoffene Entwürfe diskutiert, bei denen es im Kern darum geht, wie man zukünftig die Suizid-Assistenz regelt. Für den Malteser Hilfsdienst greift die reine Fokussierung auf den geschäftsmäßig assistierten Suizid allerdings viel zu kurz. „Wir wollen uns dafür einsetzen, Themen wie Hospizarbeit, Palliativmedizin und Suizidprävention in den Vordergrund zu stellen“, erklärt die stellvertretende Diözesanoberin der Malteser im Erzbistum München und Freising, Stephanie Gräfin Waldstein. Die Malteser setzten sich für ein „menschenwürdiges Leben am Lebensende“ ein und könnten dabei auf eine jahrzehntelange Erfahrung in ihren Hospizdiensten zurückgreifen.

Palliativmedizin ermöglicht schmerzfreies Sterben

In der Sterbebegleitung habe man die Erkenntnis gewonnen, dass der Wunsch todkranker Menschen zu sterben, in der Regel mit der Angst der Betroffenen vor Schmerzen und Luftnot zu tun hat, berichtet Ina Weichel, die die Malteser Hospizdienste leitet. Häufig wüssten die Schwerkranken nicht, wie Palliativmedizin ihnen in dieser scheinbar ausweglosen Situation helfen kann. Mit der Morphintherapie verfügten Palliativmediziner über ein probates Mittel, Schmerzen und Luftnot zu lindern. Das ginge soweit, erklärt Weichel, dass man Patienten mit unerträglichen Schmerzen eine „palliative Sedierung“ anbietet. Dabei würden diese in einen Narkoseschlaf versetzt, der es ermöglicht, dass die Betroffenen die Symptome nicht aushalten müssen und „das Leben in der natürlich vorgesehenen Lebenszeit zu Ende geht“.

Aufklärung lässt Todeswunsch in den Hintergrund treten

Diese medizinische Option am Lebensende sei kaum bekannt, betont Weichel. Wenn aber Betroffene von ihrem Arzt über diese Möglichkeit aufgeklärt werden, habe man festgestellt, dass das eine beruhigende Wirkung auf sie hat, und es „lässt auch einen Todeswunsch wieder in den Hintergrund treten“. Mittlerweile könnten Patienten sogar zuhause mit solchen palliativen Optionen versorgt werden. Palliativmediziner und -pflegekräfte bildeten „Spezialisierte Ambulante Palliativ Versorgung“ (SAPV) Teams, das seien „rollende Palliativstationen“, die die schmerzlindernde Versorgung an den Lebensort der Todkranken bringen. „Die SAPV-Teams sind der Gewinn der letzten Jahre in der ambulanten Versorgung“, so Weichel.

Der Autor
Paul Hasel
Radio-Redaktion
p.hasel@michaelsbund.de

Dieser Artikel gehört zum Schwerpunkt Tod und Sterben