München - Das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe ist verfassungswidrig: das hat das Bundesverfassungsgericht im Februar vergangenen Jahres mit Blick auf die bisherige Sterbehilfe-Regelung entschieden. Seitdem ist klar, dass der Umgang mit der Sterbehilfe gesetzlich neu geregelt werden muss. Vor kurzem gab es dazu im Bundestag eine erste Orientierungsdebatte. Die Parlamentarier haben drei fraktionsoffene Entwürfe diskutiert, bei denen es im Kern darum geht, wie man zukünftig die Suizid-Assistenz regelt. Für den Malteser Hilfsdienst greift die reine Fokussierung auf den geschäftsmäßig assistierten Suizid allerdings viel zu kurz. „Wir wollen uns dafür einsetzen, Themen wie Hospizarbeit, Palliativmedizin und Suizidprävention in den Vordergrund zu stellen“, erklärt die stellvertretende Diözesanoberin der Malteser im Erzbistum München und Freising, Stephanie Gräfin Waldstein. Die Malteser setzten sich für ein „menschenwürdiges Leben am Lebensende“ ein und könnten dabei auf eine jahrzehntelange Erfahrung in ihren Hospizdiensten zurückgreifen.

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Malteser Momente
Jüngste Malteser Hospizhelferin im Erzbistum
Julia Fruhwirth ist 20 Jahre alt und Hospizhelferin. Was sie bewogen hat, schon in jungen Jahren Menschen beim Sterben zu begleiten, erzählt sie in dieser Sendung.