Caritas Erzbistum München und Freising

Rettungsschirm für Sozialwirtschaft verlängern

Pflegeheime werden die Folgen der Corona-Pandemie noch lange beschäftigen, so die Caritas. Deshalb fordert der Verband von der Politik finanzielle Hilfen über den September hinaus.

Die Caritas-Vorstandsmitglieder Thomas Schwarz und Gabriele Stark-Angermeier wollen eine Verlängerung des Rettungsschirms (Archivbild). © SMB

München – Der Caritasverband der Erzdiözese München und Freising hat Parlament und Bundesregierung aufgefordert, den Rettungsschirm für die Sozialwirtschaft zu verlängern. "Es ist jetzt schon absehbar, dass die Pflegeeinrichtungen die Folgen der Pandemie auch über das Jahr 2021 hinaus bewältigen müssen," erläuterte der stellvertretende Caritasdirektor Thomas Schwarz. Die politisch Verantwortlichen sollten deshalb noch vor der Bundestagswahl den Rettungsschirm entsprechend verlängern, entweder per Gesetz oder per Rechtsverordnung. Der Pflege-Rettungsschirm läuft mit Ende der Legislaturperiode am 30. September 2021 aus.

"Bis zur neuen Regierungsbildung darf keine Finanzierungslücke für die sozialen Einrichtungen entstehen", betonte der Finanzvorstand. Er erinnerte daran, dass Wohlfahrtsverbände subsidiär staatliche Aufgaben übernähmen und dafür als nicht gewinnorientierte Organisationen unabhängig von der jeweiligen Regierung Planungssicherheit bräuchten.

Enormer Arbeitsaufwand

Das Hin und Her bei den Regeln ziehe einen enormen Arbeitsaufwand nach sich, kritisierte Caritas-Vorständin Gabriele Stark-Angermeier Sie ist unter anderem für die Altenheime und Sozialen Dienste zuständig. Erst Anfang Juni sei die Testpflicht für Landkreise mit einer Inzidenz unter 50 abgeschafft worden, nun werde sie wieder eingeführt.

Laut Mitteilung müssen nach der 13. Bayerischen Infektionsschutzverordnung vom 27. Juli Besucher von Pflegeheimen, die nicht geimpft oder genesen sind, ab 16. August wieder inzidenzunabhängig ein negatives Testergebnis vorweisen. Das bedeute, dass die Einrichtungen ihre Schutz- und Hygienekonzepte anpassen sowie am Eingang die Testergebnisse der Besucher überprüfen müssten, so die Vorständin. Dies erfordere von jeder Einrichtung wieder zusätzliche Sach- und Personalaufwand und damit Kosten, die über den aktuell mit den Pflegekassen und dem Bezirk Oberbayern vereinbarten Pflegesatz nicht refinanziert seien.

Bewohner müssten Kosten tragen

"Die Pflegeeinrichtungen prüfen derzeit, ob sie vom Sonderkündigungsrecht ihrer laufenden Pflegesatzvereinbarung Gebrauch machen können", erklärte die stellvertretende Caritasdirektorin. Dies sei möglich, wenn sich die Geschäftsgrundlagen durch erhöhte Sach- oder Personalkosten im Laufe des Geltungszeitraums änderten. Das Problem sei dann aber, dass im Pflegesatz geltend gemachte Kosten die Bewohner zu tragen hätten. Weitere Steigerungen der Eigenanteile seien den Pflegebedürftigen jedoch nicht zumutbar. (kna)