Reform des kirchlichen Arbeitsrechts

Für die mehr als 700.000 Mitarbeiter der katholischen Kirche und der Caritas gilt künftig ein verändertes Arbeitsrecht. Mit der Reform geht die Kirche auf wiederverheiratete Geschiedene und Mitarbeiter zu, die in eingetragenen Lebenspartnerschaften leben. Außerdem sollen die Gewerkschaften künftig bei Tarifverhandlungen beteiligt werden. Der kirchenpolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, kritisierte die fehlende Rechtssicherheit. Die modernisierte Fassung der kirchlichen Grundordnung ist eine Empfehlung. Jedes Bistum muss sie für sich umsetzen.