Meinung
Pastorale Umkehr der Pfarrgemeinde

Realitätsfern und ungewollt innovativ

Das Vatikan-Dokument zu Pfarreireformen hat viele enttäuscht. Martin Schneider, theologischer Referent des Diözesanrats der Katholiken der Erzdiözese München und Freising, geht in seinem Kommentar auf drei Aspekte ein.

Welches Licht wirft das Vatikan-Schreiben auf innovative Projekte wie das Pfarrleitungsteam in Geisenhausen? © Kiderle

Erstens: Engagierte Laien

Das Papier ist „eine starke Bremse der Motivation und Wertschätzung der Dienste von Laien“. Diese Einschätzung stammt von dem Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode. Zugleich fragt er, „wie wir unter solchen Bedingungen neue engagierte Christen finden sollen.“ Wie realitätsblind die Perspektive der Kleruskongregation ist, bringt eine Pfarrgemeinderatsmitglied auf der Facebook-Seite des Diözesanrats zum Ausdruck: „Man kann vieles verordnen, all dies wird aber von der Realität (Personalsituation, Wunsch nach anderen Formen von Gottesdiensten) eingeholt. In vielen Gemeinden stellt sich das christliche beziehungsweise kirchliche Leben jetzt doch schon anders da. Wo wären die vielen Aktionen, wenn sich die Ehrenamtlichen zurückziehen würden. Wir Laien werden definitiv wichtiger werden in einer aktiven Kirche vor Ort.“  

Zweitens: Entscheiden oder Beraten

Ja, die sogenannten Laien nehmen in den Pfarreien vielfältige Dienste wahr. Für einige dieser Aufgaben werden sie sogar offiziell beauftragt, beispielsweise als Wortgottesdienstbeauftragte und Lektoren. Dafür finden sich in der Instruktion Anhaltspunkte, wenn es um die „niederen Weihen“ von Laien als Akolythen und Lektoren geht. Explizit grenzt sich die Instruktion aber davon ab, dass Laien an der Leitung teilhaben können. Alle Gremien werden als reine Beratungs- und Hilfsgremien angesehen, die den Pfarrer, der als Hirte idealisiert wird, unterstützen und beraten sollen. Auch das geht an der Realität vorbei. Bei uns ist staatskirchenrechtlich geregelt, dass die Vermögensverwaltungsräte, also die Kirchenverwaltungen, Mitbestimmungsgremien sind. Sie sind Entscheidungsgremien, keine Beratergremien. In abgestufter Form trifft dies auch auf die Pfarrgemeinderäte zu. Der Pfarrgemeinderat hat eine Doppelfunktion. Als Organ des Laienapostolats kann er in allen gesellschaftlichen Fragen eigenverantwortlich entscheiden und handeln, nur als Pastoralrat hat er eine beratende und den Pfarrer unterstützende Funktion.  

Drittens: Anpassungen des Rechts

Beim Lesen des römischen Dokuments ist man erstaunt, dass nur wenige biblische Quellen zitiert werden. Im Vordergrund steht die kirchenrechtliche Absicherung des Klerus, seiner Letztverantwortung und damit auch seiner Macht, mit Bezug auf das Kirchenrecht von 1983. An dieser Stelle könnte sich die Instruktion aber ungewollt als innovativ erweisen. Sie macht deutlich, dass es nicht ausreichend ist, kreative pastorale Prozesse und Projekte zu starten, wenn nicht zeitnah das Recht geändert oder angepasst wird. Dies ist der wunde Punkt, der hoffentlich durch den Synodalen Weg – und hier vor allem durch das Forum „Macht und Gewaltenteilung“ – in all seinen Konsequenzen angegangen wird. (Martin Schneider, theologischer Referent des Diözesanrats der Katholiken der Erzdiözese München und Freising)