Neue Auflagen wegen Corona

Präsenzgottesdienste weiter möglich

Gottesdienste dürfen in Deutschland auch nach der Lockdown-Verlängerung weiter mit Besuchern gefeiert werden. Die Hygiene-Auflagen wurden aber dennoch verschärft.

Präsenzgottesdienste sind mit neuen Auflagen auch weiter möglich. © Kiderle

Berlin - Nach den neuen Beschlüssen zur Coronakrise von Bund und Ländern am Dienstagabend müssen sich auch die Religionsgemeinschaften auf Verschärfungen bei Zusammenkünften einstellen. So müssen neben den bisherigen Hygiene-Auflagen bei Gottesdiensten OP- oder FFP2-Masken getragen werden. Religiöse Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmern sind demnach spätestens zwei Werktage zuvor beim Ordnungsamt anzuzeigen, sofern keine generellen Absprachen mit den zuständigen Behörden getroffen wurden, heißt es in den Beschlüssen.

Eigenverantwortung gefragt

Die Kirchen in Bayern setzen dabei auf die Eigenverantwortung der Gläubigen. "Es ist nicht möglich, dass wir als Kirche allen Teilnehmern an den Gottesdiensten FFP2-Masken zur Verfügung stellen", erklärte ein Sprecher des Erzbistums München und Freising am Donnerstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). "Wer keine hat, kann auch nicht am Gottesdienst teilnehmen." Da diese Masken aber auch für die täglichen Besorgungen zwingend benötigt würden, "gehen wir davon aus, dass die Menschen, die in die Kirche kommen, sie auch haben".

Ähnlich äußerte sich ein Sprecher des evangelischen Landeskirchenamtes. Auch er verwies auf die FFP2-Maskenpflicht für Einkäufe und Fahrten in öffentlichen Verkehrsmitteln. Ob darüber hinaus Kirchengemeinden solche Masken vorhielten, müssten diese selbst entscheiden.

Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm sagte, die neue Verpflichtung "rennt bei uns offene Türen ein". Zuvor schon sei den Gemeinden dringend empfohlen worden, dass Gottesdienstbesucher nur noch FFP2-Masken verwenden sollten. Ansonsten ändere sich durch die neue staatliche Beschlusslage für seine Kirche "nichts, denn unsere strengen Hygienekonzepte sind bereits eng mit der Staatsregierung abgestimmt, so dass keine zusätzlichen Anmeldungen notwendig sind".

"Bewährtes Vertrauen"

Die katholische Deutsche Bischofskonferenz begrüßte am Mittwoch, dass Präsenzgottesdienste auch nach den neuesten Beschlüssen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin stattfinden können. "Für uns ist selbstverständlich, dass bewährte Hygiene- und Sicherheitskonzepte eingehalten werden, natürlich mit Vorsicht und Verantwortung", sagte Pressesprecher Matthias Kopp.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) betonte, die Beschlüsse seien "Ausdruck eines bewährten Vertrauens in den verantwortungsvollen Umgang der Gemeinden mit der Pandemie". Zudem bestünden in allen Landeskirchen bereits seit langem generelle Absprachen mit den Behörden, so dass darüber hinausgehende Anmeldungen nicht erforderlich seien. Dennoch würden viele Gemeinden mit Blick auf das aktuelle Pandemiegeschehen auch weiterhin die Möglichkeit nutzen, ihre Gottesdienste online zu feiern, so ein Sprecher.

Das Bundesinnenministerium stellte auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur klar, dass es sich bei der Meldung der Gottesdienste um eine Anzeige- und nicht um eine Genehmigungspflicht handele. Zuständig seien jeweils die Ordnungsbehörden vor Ort, so Pressesprecher Steve Alter. (kna)

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