Möglicher Betrug

Passionsspiele von Insolvenz eines Reiseveranstalters betroffen

Wer seine Tickets für die Oberammergauer Passionsspiele nächstes Jahr beim Reiseveranstalter Helmut Gallist gekauft hat, könnte betrogen worden sein. Rechtliche Schritte sind möglich.

Hier wird 2022 wieder die Passion gespielt. © IMAGO / Ulrich Wagner

Oberammergau – Aufregung in Oberammergau: Das Amtsgericht Weilheim hat mit Beschluss vom 29. Oktober für den Reiseveranstalter Helmut Gallist GmbH Oberammergau ein Insolvenzverfahren eingeleitet. Zahlreiche Gläubiger, darunter auch die Passionsspiele Oberammergau Vertriebs GmbH & Co. KG (POV) müssen um ihre Forderungen bangen, wie die Pressestelle der Passionsspiele am Montag mitteilte. Das Reisebüro sei seit vielen Jahren als Anbieter von Tickets und Reiseangeboten rund um die berühmte Passion bekannt.

Karten an Pauschalreisekunden und Reiseveranstalter verkauft

Vor ihrer Insolvenz habe die Helmut Gallist GmbH über die POV Karten bezogen, um diese, meist in Form von Leistungspaketen, bestehend aus Ticket und Unterkunft, weiterzuverkaufen, heißt es. Abnehmer seien Pauschalreisekunden und kommerzielle Reiseveranstalter gewesen. Bereits seit Wochen meldeten sich geschädigte Pauschalreisekunden und Reiseveranstalterpartner der GmbH bei der POV, um sich über den Verbleib ihrer Zahlungen zu erkundigen. Im Zuge dessen seien den Passionsspielen diverse Vorgänge zur Kenntnis gekommen, die auch für andere geschädigte Kunden relevant sein dürften.

Der Mitteilung zufolge war die Helmut Gallist GmbH offenbar gegenüber vielen ihrer Reisekunden wahrheitswidrig nicht als Leistungsanbieter beziehungsweise Pauschalreiseveranstalter in eigener Verantwortung aufgetreten. Stattdessen habe sie als angeblicher "Vermittler" beziehungsweise "Agent" der POV fungiert. Man habe der GmbH aber hierfür keine Vertretungsmacht erteilt, so die Passionsspiele.

Was geschädigte Kunden jetzt tun können

Die Helmut Gallist GmbH habe in vielen Fällen wohl erhebliche Anzahlungen für Pauschalreisen entgegengenommen, heißt es. Dies sei ohne die gesetzlich erforderliche Insolvenzabsicherung in Form eines Sicherungsscheins geschehen. Es sei deshalb zu befürchten, dass die Anzahlungen vieler, wenn nicht gar sämtlicher Pauschalreisekunden der GmbH nicht abgesichert seien. Diese Kunden könnten dann, ebenso wie die POV selbst, ihre Forderungen nur noch als Massenschuldner im Rahmen des Insolvenzverfahrens anmelden.

Geschädigten Kunden werde geraten, sich an den Insolvenzverwalter zu wenden, heißt es. Wer keinen Sicherungsschein für seine Anzahlung erhalten habe, sollte beim Gewerbeamt von Garmisch-Partenkirchen Anzeige erstatten sowie anwaltlich prüfen lassen, ob der Geschäftsführer der GmbH zivilrechtlich persönlich in Haftung genommen werden könne. Weiter sei anwaltlich zu prüfen, ob eine Strafanzeige wegen Betrugs gegen diesen sinnvoll sei. (kna)

Geschädigte Kunden können sich an den Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Michael George, Lecon Rechtsanwälte, Hans-Urmiller-Ring 11, 82515 Wolfratshausen, Telefon (0 81 71) 38 73 01 00, E-Mail: mail@lecon-eu wenden.