Infektionsschutz in Bayern

Neue Corona-Regeln bringen Erleichterungen für Gottesdienste

Bei Teilnehmerbeschränkungen, Maskenpflicht und Gesangsverbot gibt es Lockerungen für religiöse Veranstaltungen.

Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bringt Erleichterungen für Gottesdienste. © Adam Ján Fige? - stock.adobe.com

München – In Bayern gelten ab 2. September auch neue Regelungen für Gottesdienste und Indoor-Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes. Diese können künftig ohne die bisherigen Beschränkungen der Personenzahl durchgeführt werden, wie die Staatskanzlei in München bekanntgab. Voraussetzung sei jedoch, dass nur Geimpfte, Genesene oder Getestete an Gottesdiensten oder anderen Veranstaltungen teilnähmen. Andernfalls bleibe es bei den bisherigen Beschränkungen nach Platzangebot.

Gesangsverbot entfällt

Die Maskenpflicht richtet sich den Angaben zufolge künftig nach den neuen allgemeinen Regeln. Das Tragen einer FFP2-Maske sei nicht mehr nötig, ausreichend sei nun eine medizinische Maske. Das im Gottesdienst bisher geltende Gesangsverbot ab Inzidenz 100 entfalle ebenso wie das bisherige Verbot von großen religiösen Veranstaltungen. - Die neue, nunmehr 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tritt am 2. September in Kraft und gilt bis einschließlich 1. Oktober. (kna)

Dieser Artikel gehört zum Schwerpunkt Corona - Pandemie