Erzdiözese München und Freising

Missbrauchsbeauftragte legen neuen Bericht vor

Laut dem Papier haben in diesen drei Jahren 15 Betroffene insgesamt 80.000 Euro in Anerkennung ihres erlittenen Leids erhalten. In allen Fällen sei der damals gültige Höchstbetrag von 5.000 Euro ausgezahlt worden, gab das Erzbistum München und Freising bekannt.

In 13 Fällen habe der Verdacht auf eine Straftat bestanden. (Symbolfoto) © stokkete - stock.adobe.com

München - Die unabhängigen Missbrauchsbeauftragten der Erzdiözese München und Freising haben einen neuen Bericht vorgelegt. Er umfasst den Zeitraum Januar 2018 bis Dezember 2020 und ist im Internet einsehbar. Das teilte die Pressestelle des Erzbistums am Dienstag mit. Demnach erhielten in dieser Zeit 15 Betroffene insgesamt 80.000 Euro in Anerkennung des Leids. In allen Fällen sei der bis zum Ende des Berichtszeitraums gültige Höchstbetrag von 5.000 Euro ausgezahlt worden, in einem Fall zweimal, da ein Betroffener Missbrauch durch Mitarbeiter zweier verschiedener kirchlicher Träger erlitten habe.

Zudem wurden laut Mitteilung Therapiekosten in Höhe von insgesamt rund 13.750 Euro übernommen. Darüber hinaus habe in 13 Fällen der Verdacht auf eine Straftat bestanden, bei zweien dieser Fälle hätten die möglichen Taten nicht im Zusammenhang mit den dienstlichen Tätigkeiten des verdächtigten kirchlichen Mitarbeitenden gestanden. Von den insgesamt 13 verdächtigten Personen gehörten vier der Berufsgruppe des pädagogischen Personals der Kindertageseinrichtungen, zwei der Lehrer, zwei der Mesner, zwei der Priester, eine der Diakone und eine der Gemeindereferenten an. Ein Verdächtigter war laut Bericht ein ehrenamtlicher Jugendlicher.

Freiheitsstrafe verhängt

Alle Verdachtsfälle auf eine Straftat wurden bei der Staatsanwaltschaft angezeigt oder es waren bereits die Ermittlungsbehörden eingeschaltet, wie es heißt. In einem Fall sei die Anzeige auf ausdrücklichen Wunsch der Betroffenenvertreter unterblieben und eine Meldung beim zuständigen Landratsamt erfolgt. Von den Fällen im Zusammenhang mit einer kirchlichen Tätigkeit endete ein Verfahren mit einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung. Alle weiteren Verfahren seien entweder eingestellt, in einem Fall gegen eine geringe Geldauflage, oder dauerten noch an.

Die unabhängigen Ansprechpersonen sind die Erstansprechpartner für Verdachtsfälle auf sexuellen Missbrauch im Sinne der Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz. Sie sind damit beauftragt, Hinweisen auf sexuellen Missbrauch und Grenzverletzungen oder einen sonstigen sexuellen Übergriff nachzugehen. Sie prüfen Anträge auf finanzielle Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde, und arbeiten mit dem Fonds Sexueller Missbrauch des Bundesfamilienministeriums zusammen. (kna)

Die unabhängigen Ansprechspersonen im Falle von Missbrauch sind in der Erzdiözese München und Freising die Diplompsychologin Kirstin Dawin (KDawin@missbrauchsbeauftragte-muc.de) und der Jurist Martin Miebach (MMiebach@missbrauchsbeauftragte-muc.de).

Dieser Artikel gehört zum Schwerpunkt Kirche und Missbrauch