Kardinal Marx auf Bischofssynode

Mehr Barmherzigkeit mit Geschiedenen

Wiederverheiratete Geschiedene sollen in bestimmten Einzelfällen wieder zur Kommunion zugelassen werden - dafür hat sich Kardinal Marx bei der Bischofssynode in Rom ausgesprochen. Womit er seinen Vorschlag begründet, lesen Sie hier.

Kardinal Reinhard Marx (Archivbild: kna) © kna

Bonn/Vatikanstadt – Kardinal Reinhard Marx hat vor der Bischofssynode im Vatikan dafür plädiert, wiederverheiratete Geschiedene unter bestimmten Voraussetzungen in Einzelfällen wieder zur Kommunion zuzulassen. "Es ist Aufgabe der Kirche, die Wunden, die das Zerbrechen einer Ehe und die Trennung der Partner geschlagen haben, zu heilen und ihnen zu zeigen, dass Gott sie auch in diesen schweren Tagen begleitet. Können wir wirklich heilen, ohne das Sakrament der Versöhnung zu ermöglichen?", heißt es in dem am Freitag von der Deutschen Bischofskonferenz in Bonn veröffentlichten Beitrag des Münchner Erzbischofs. (Hier lesen Sie die Rede im Wortlaut)

Für viele Gläubige sei dies eine Frage der Glaubwürdigkeit der Kirche, so der Kardinal in seinem Mittwoch gehaltenen Statement. Sie könnten nicht verstehen, wie Menschen, die sich nach einer kirchlichen Hochzeit scheiden lassen und zivil ein zweites Mal heiraten, einerseits zur vollen Gemeinschaft der Kirche gehören sollen, wenn sie andererseits aus kirchlicher Sicht im Zustand der schweren Sünde leben. Die Eucharistie sei "nicht eine Belohnung für die Vollkommenen, sondern ein großzügiges Heilmittel und eine Nahrung für die Schwachen, zitierte Marx aus dem Apostolischen Schreiben "Evangelii gaudium" von Papst Franziskus.

"Ausgestreckte Hand" motiviert Menschen

Marx mahnte eine differenzierte Betrachtung der verschiedenen Lebenssituationen an und warnte die Kirche vor einem "moralischen Perfektionismus". "Es ist meist nicht der erhobene Zeigefinger, sondern die ausgestreckte Hand, die Menschen motiviert, auf dem Weg der Heiligung voranzuschreiten." Eine Pastoral des "alles oder nichts" dürfe es nicht geben. Vielmehr müsse jeder Fall einzeln beurteilt werden. Marx verwies etwa auf Menschen, aus deren Zweitehe Kinder hervorgegangen sind. Ihnen und ihrem Partner gegenüber seien die Betroffenen eine sittliche Verpflichtung eingegangen, deren Aufkündigung neue Schuld bedeuten würde.

Auf der theologischen Grundlage des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) solle die Synode ernsthaft die Möglichkeit prüfen, wiederverheiratete Geschiedene wieder zu den Sakramenten zuzulassen. Dies gelte für Fälle, "wenn das gemeinsame Leben in der kanonisch gültigen Ehe definitiv gescheitert ist und die Ehe nicht annulliert werden kann, die Verbindlichkeiten aus dieser Ehe geklärt sind, die Schuld am Zerbrechen der ehelichen Lebensgemeinschaft bereut wurde und der aufrechte Wille besteht, die zweite zivile Ehe aus dem Glauben zu leben und die Kinder im Glauben zu erziehen".  (kna)