Werbung für Schwangerschaftsabbruch

Katholische Frauenverbände lehnen Entwurf zur Streichung des § 219a ab

Angebote für Schwangerschaftsabbrüche dürfen in Deutschland derzeit nicht beworben werden. Das könnte sich ändern, wenn § 219a im Strafgesetzbuch gestrichen wird. KDFB und kfd sind dagegen.

§ 219a regelt die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. © Antonioguillem - stock.adobe.com

Der Katholische Deutsche Frauenbund e.V. (KDFB) und die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands e.V. (kfd) üben Kritik an dem Referentenentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann zur Streichung von § 219a. Dieser Paragraf regelt die Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft.

Werbung für Schwangerschaftsabbrüche nicht angemessen

In einer Aussendung sagt die kfd-Bundesvorsitzende Mechthild Heil dazu: "Wir müssen von Staats wegen und aus der Gesellschaft heraus alles dafür tun, dass Frauen, die ungewollt schwanger werden, Unterstützung und Informationen bekommen. Das ist etwas deutlich anderes, als Frauen eine
Abtreibung aktiv anzubieten." Werbung für Schwangerschaftsabbrüche hält sie angesichts der schwierigen Konfliktsituation von Frauen für nicht angemessen. (pm)

Beide Frauenverbände bekräftigen ihre Forderung nach der unbedingten Notwendigkeit, die flächendeckende und qualitätsgesicherte Versorgung durch psychosoziale Beratungsstellen sicherzustellen, um schwangere Frauen und deren Angehörige in existentiellen Krisen vor und nach ihrer Entscheidung begleiten zu können. Eine Streichung des § 219a ändere daran nichts.

Recht der Frau und Schutz des Lebens

In einer Gesetzesnovelle 2019 wurde im Paragraf 219a die Informationslage für
schwangere Frauen in Notlagen sowie die Kommunikations- und Informationsmöglichkeiten
von Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, geregelt. KDFB-Präsidentin Maria Flachsbarth sieht daher kein Informationsdefizit und damit keine Notwendigkeit zur Abschaffung
von § 219a. "Neben dem reproduktiven Recht der Frau muss es um den Schutz des ungeborenen Lebens und zugleich um eine gute Beratung der schwangeren Frau gehen: eine Beratung, die ergebnisoffen ist und die der Schwangeren auch Möglichkeiten für ein Leben mit dem Kind zeigt."

Gleichzeitig warnen Flachsbarth und Heil vor weiteren politischen Entscheidungen hinsichtlich der Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen: "Die Paragraphen 218 und 219a stellen einen breiten gesellschaftlichen Konsens dar. An diesen Grundpfeilern darf nicht gerüttelt werden. Schutz und Wohl des Kindes müssen wie die Unterstützung schwangerer Frauen weiterhin Pflichtaufgabe des Staates sein. Werbung für eine Abtreibung widerspricht der Würde des Menschen."