Bistum Trier

Hilfswerk Renovabis prüft Akten zu Missbrauchstäter

Ein pädophiler Priester aus dem Bistum Trier hat sich jahrelang an Kindern und Jugendlichen vergangen. Er war nach 1993 auch bei Renovabis tätig. Das katholische Hilfswerk hat sich dazu geäußert.

Das Hilfswerk Renovabis prüft Akten zu einem Missbrauchstäter aus dem Bistum Trier. © Cozine - stock.adobe.com

Das katholische Osteuropa-Hilfswerk Renovabis prüft Akten zu einem Missbrauchstäter aus dem Bistum Trier. Der ehemalige Priester habe sich in den Gründerjahren von Renovabis nach 1993 mit Empfehlung aus seinem Heimatbistum in der Geschäftsstelle vorgestellt, teilte das Hilfswerk am Freitag in München mit.

"Die Geschäftsstelle sah damals keine Gefahr, die von diesem pädophilen Priester für schutzbefohlene Minderjährige und Jugendliche ausgehen könnte", heißt es in der Mitteilung von Renovabis. Der Mann sei zunächst einige Monate als freier Mitarbeiter ohne Vergütung von Renovabis in der Geschäftsstelle tätig gewesen, bevor er in die Ukraine wechselte, wo er weitere Minderjährige missbraucht habe. "Der Beschuldigte war dort nicht als Mitarbeiter von Renovabis oder auf Veranlassung des Werkes engagiert." Renovabis habe jedoch Projekte, die dieser vorlegte, finanziell bezuschusst.

Papst entlässt Priester aus Klerikerstand

"Sexueller Missbrauch an Minderjährigen ist ein Verbrechen, das in keiner Weise entschuldbar ist", sagte Renovabis-Hauptgeschäftsführer Thomas Schwartz. Offensichtlich hätten Kontroll- und Vorsichtsmechanismen in der frühen Zeit von Renovabis kaum beziehungsweise gar nicht funktioniert.

Zuvor hatte das Bistum Trier bekanntgegeben, dass Papst Franziskus den Mann aus dem Klerikerstand entlassen habe, was der Höchststrafe für Geistliche im Kirchenrecht entspricht. Ihm wird wiederholter sexueller Missbrauch auch in Deutschland zur Last gelegt, wie die Diözese mitteilte. Es habe mehrere kirchliche Untersuchungen sowie staatsanwaltschaftliche Ermittlungen in dem Fall gegeben. Bereits 1994 sei der Mann von einem staatlichen Gericht wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden

Verfahren von Staatsanwaltschaft wegen Verjährung eingstellt

Der Geistliche habe nun selbst um die Entlassung aus dem Klerikerstand gebeten, fügte das Bistum hinzu. Ein so bestrafter Priester darf weder klerikale Kleidung tragen noch seelsorgerisch tätig sein oder die Sakramente spenden. In akuter Todesgefahr ist ihm Letzteres jedoch erlaubt, da seine Priesterweihe nicht erlischt. Verbunden mit der Bitte waren den Angaben aus Trier zufolge ein Schuldanerkenntnis und der Wunsch, moralische wie finanzielle Verantwortung für die schweren Straftaten zu übernehmen.

Im vergangenen Jahr hätten sich weitere Betroffene mit Vorwürfen wegen sexualisierter Gewalt gemeldet aus der Zeit zwischen den späten 1970er bis frühen 1990er Jahre. Die Staatsanwaltschaft habe die Verfahren hierzu wegen Verjährung eingestellt. Eine neue kirchenrechtliche Voruntersuchung habe im Januar 2022 mit der Feststellung des "mehrfachen, teils schweren sexuellen Missbrauchs" geendet. Bischof Stephan Ackermann habe die Glaubenskongregation in Rom über das Ergebnis informiert.

Bevor der Fall dort näher habe geprüft werden können, habe der Ruhestandspriester nun um Entlassung aus dem Klerikerstand gebeten. Dieser Bitte sei mit Wirkung zum 22. April entsprochen worden. (kna)