Bayern

Gottesdienste von 2G-Regel ausgenommen

In Bayern gilt die 2G-Regel. Gottesdienste sind aber weiterhin für jeden auch ohne Nachweis zugänglich. Doch was bedeutet es für kirchliche Veranstaltungen?

In Bayern gilt eine weitreichende 2G-Regel. © Bihlmayerfotografie - stock.adobe.com

München – In Bayern gilt seit heute eine weitreichende 2G-Regel. Landesweit haben nun zum Beispiel zur Innengastronomie und zu Unterkünften nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt. Ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Gottesdienste fallen indes nicht unter die 2G-Regel, wie das Gesundheitsministerium in München am Dienstag auf Anfrage erklärte. An entsprechenden öffentlich zugänglichen Feiern in Kirchen, Synagogen und Moscheen können demnach weiter auch getestete Personen teilnehmen. Für Veranstaltungen, auch kirchliche, gilt im Freistaat indes schon länger die 2G-Regelung.

Hinweise zum Umgang mit der Pandemie und den Schutzkonzepten dagegen im kirchlichen Raum geben die sieben katholischen Bistümer in Bayern einzeln auf ihren Internetseiten. Das Erzbistum München und Freising hat eine Themenseite eingerichtet. Die evangelische Landeskirche informiert zentral. (kna/smb)

Dieser Artikel gehört zum Schwerpunkt Corona - Pandemie