Corona-Einschränkungen

Gottesdienste an Weihnachten können stattfinden

Bund und Länder haben am Sonntag einen harten Lockdown beschlossen. Gottesdienste sind weiterhin erlaubt - unter bestimmten Hygiene-Bestimmungen.

Ein Schild in der Kirche Sankt Michael in München verweist auf die Abstandsregeln im Gottesdienst. © imago images / Sven Simon

Berlin – Trotz der am Sonntag verkündeten härteren Corona-Einschränkungen bleiben Gottesdienste auch über Weihnachten weiter möglich. Dabei gelten unter anderem eine Maskenpflicht auch am Platz und ein Gesangsverbot. Diese und andere Hygiene-Bestimmungen müssten strikt eingehalten werden, mahnte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Sonntag in Berlin.

Unter Federführung des zuständigen Bundesinnenministeriums werde man die Details in Gesprächen mit den Kirchen und Religionsgemeinschaft in den kommenden Tagen klären, ergänzte die Kanzlerin nach den Gesprächen mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder.

Maskenpflicht und kein Gemeindegesang

Im gemeinsamen Beschluss steht wörtlich: "Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt."

Bei Zusammenkünften, in der Besucherzahlen erwartet würden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten, sei zudem "ein Anmeldungserfordernis einzuführen" Bei den Gesprächen "innerhalb und mit den Glaubensgemeinschaften" gehe es darum, "im Lichte des weiteren Infektionsgeschehens zu geeigneten Regelungen für religiöse Zusammenkünfte zu kommen".

Sicher sei es für viele Menschen eine große Belastung und Einschränkung, nur mit Maske und Anmeldung und ohne Gesang den Gottesdienst besuchen zu dürfen, betonte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU): "Aber gerade in der Kirche geht es um das Leben und den Schutz der Menschen, deshalb ist das gut vertretbar." (kna)

UPDATE, 21.12.2020: An Heiligabend gilt in Bayern auch für Kirchgänger, dass sie um 21 Uhr daheim sein müssen. Christmetten, die ab 22 Uhr oder später beginnen, dürfen aufgrund der nächtlichen Ausgangssperre nicht stattfinden. 

Öffentliche Gottesdienste sind mit Sicherheitsbestimmungen während des Lockdowns möglich. Zusätzlich gibt es aber weiterhin Möglichkeiten, auch von zu Hause aus Gottesdienste mitzufeiern. Hier finden Sie ein Übersicht.

Dieser Artikel gehört zum Schwerpunkt Corona - Pandemie