Meinung
Burka-Verbot in Deutschland PRO

Gesicht zeigen

Die Burka ist kein Ausdruck von Religiosität, sondern steht vielmehr für einen radikalen Islam. Das widerspricht unserem Werteverständnis, also der Kultur des offenen Dialogs und der Kommunikation untereinander.

Joachim Herrmann (CSU) ist Bayerischer Staatsminister des Innern, für Bau und Verkehr. (Bild: CSU) © CSU

Zu dem bei uns in Deutschland herrschenden Werteverständnis gehört eine Kultur des offenen Dialogs und der Kommunikation untereinander – von Angesicht zu Angesicht. Die Vollverschleierung widerspricht diesem gesellschaftlichen Konsens. Der öffentliche Dienst hat darin, dieses Werteverständnis nach außen zu tragen und eine offene Kommunikation mit gleichberechtigten Bürgern zu pflegen, auch eine Vorbildfunktion. Wir werden deshalb noch heuer ein Gesetz auf den Weg bringen, das eine Vollverschleierung im öffentlichen Dienst, der in besonderer Weise unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft repräsentiert, verbietet.

Zwar gehört zu unserem Werteverständnis auch die Achtung der Religionsfreiheit und damit die Rücksicht auf Bekleidungsvorschriften, die nach dem Selbstverständnis der jeweiligen Religionsgemeinschaften gelten. Aber unsere Verfassung formuliert ebenso eindeutig, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind. Vielmehr noch heißt es wörtlich in Artikel 3: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Wo sonst, wenn nicht im öffentlichen Dienst, sollte er darauf hinwirken?

Zumal Burka oder Niqab meistens kein Ausdruck von Religiosität sind, sondern als Merkmal für einen radikalen Islam stehen, einen Islam, der nicht nur unsere Werte, unser Grundgesetz, sondern auch unser Verständnis von Religionsfreiheit ablehnt. Burka und Niqab sind sichtbare Zeichen für die Unterdrückung der Frau, der Vollschleier nimmt Frauen in der Öffentlichkeit Gesicht und Freiheit. Ich sehe deshalb auch überhaupt keinen Platz für diese Darstellung eines radikalen Islam in Kindergärten, Schulen und Hochschulen.

Vor Gericht muss das Gesicht der Verfahrensbeteiligten ohnehin vollständig sichtbar und erkennbar sein. Bei Pass- und Verkehrskontrollen, im Melde- und Standesamt wollen wir, dass das Zeigen des Gesichts ebenfalls durchgesetzt werden kann. Deshalb ist ein Vollverschleierungsverbot überall dort sinnvoll, wo eine Identifizierung notwendig und geboten ist. Auch bei Demonstrationen muss jeder sein Gesicht zeigen. Überdies ist auch eine Vollverschleierung in solchen Situationen zu verbieten, in denen sie eine Gefahr für andere wird.

Joachim Herrmann (CSU) ist Bayerischer Staatsminister des Innern, für Bau und Verkehr.