Kommunion

Fragen und Antworten zur Eucharistie

Diakon Anton Häckler war 30 Jahre lang Domzeremoniar im Münchner Liebfrauendom. Er beantwortet praktische Fragen rund um das Thema Eucharistie. Etwa wie oft Katholiken zur Kommunion gehen sollten.

„Jeder Gläubige ist, nachdem er zur heiligsten Eucharistie geführt worden ist, verpflichtet, wenigstens einmal im Jahr die heilige Kommunion zu empfangen.“ © kna/Oppitz

mk online: Was passiert mit einer Hostie, die versehentlich auf den Boden gefallen ist?

Diakon Anton Häckler: Der Kommunionspender oder die Kommunionspenderin hebt sie sofort auf und trennt sie von den anderen, konsekrierten Hostien; sie wird also nicht zurück in die Schale gegeben, sondern gleich zum Altar getragen und auf das Korporale gelegt, keinesfalls irgendwohin. Nach der Kommunionausteilung (oder nach der Messe) wird, nach Rücksprache mit dem Zelebranten, die Hostie in eine kleine Schale mit Wasser gelegt (die in den meisten Kirchen bereitsteht) und in den Tabernakel gebracht. Dort bleibt sie, bis sie sich soweit aufgelöst hat, sodass das Zeichen des Brotes nicht mehr erkennbar ist. Nach einiger Zeit kann der Rest in das Sakrarium geschüttet werden. Die Entscheidung darüber fällt der Pfarrer beziehungsweise der Kirchenrektor. Auch wenn der Kommunionempfänger die Hostie fallen ließe und sie selbst aufheben würde, soll der Spender oder die Spenderin die Hostie zurückerbitten. Wichtig ist, dass alles in Ruhe und größtmöglicher Achtsamkeit und Ehrfurcht geschieht.

Mund- oder Handkommunion – wie sieht hier die offizielle Maßgabe aus?

Häckler: Die offizielle Maßgabe überlässt es den Gläubigen, auf welche Weise sie den Leib Christi empfangen möchten. 1969 ist von der römischen Gottesdienstkongregation den Bischofskonferenzen gestattet worden, die Handkommunion (im Stehen) auf Ersuchen hin in ihren Ländern zuzulassen. Diese Erlaubnis wurde vor allem von Frankreich und Deutschland – trotz vieler Bedenken und so mancher Polemik – begrüßt und von der Mehrheit der Katholiken schnell angenommen. Obwohl das Zweite Vatikanische Konzil die Handkommunion nicht auf der Tagesordnung hatte, lag doch in der Forderung nach der vollen, bewussten und aktiven Teilnahme der Gläubigen an der Liturgie die Handkommunion schon sehr nahe. Die Handkommunion war im ganzen ersten Jahrtausend in Übung. Zeugnisse von Kirchenvätern wie der Bericht von Cyrill aus dem vierten Jahrhundert beschreiben den Empfang des Leibes Christi unter anderem so, dass man mit den Händen einen Thron für den König der Herrlichkeit bilden solle. Das gilt auch für heute. Das Messbuch verlangt zudem eine „gebührende Ehrfurchtsgebärde“ vor dem Empfang und das bestätigende „Amen“ (nicht: „Danke“) nach dem Empfang der heiligen Hostie, die sofort und vollständig verzehrt wird.

Welche Voraussetzungen muss man als Katholik erfüllen, um zur Kommunion gehen zu dürfen?

Häckler: Man darf sich keiner schweren Sünde bewusst sein. Das Kirchliche Gesetzbuch formuliert es so: „Wer sich einer schweren Sünde bewusst ist, darf ohne vorherige sakramentale Beichte die Messe nicht feiern und nicht den Leib des Herrn empfangen …“(s. Can. 916)

Warum wird zumeist nur die Hostie verteilt und nicht auch jedes Mal der Wein?

Häckler: Weil das mit Umständen verbunden ist – grob gesagt. Natürlich gehört der Kelch mit Wein zur vollen Zeichenhaftigkeit der Eucharistie und sollte immer gereicht werden; entspricht doch das Trinken aus dem eucharistischen Kelch dem Auftrag Jesu und ist vor allem Teilhabe am Neuen Bund. Leider setzte seit dem zwölften Jahrhundert in der Westkirche eine Entwicklung ein, die immer mehr zum Verzicht auf die Kelchkommunion führte, wohl aus Sorge vor Verunehrung und Missbrauch. Zum Kelchverbot schließlich trug der Streit um den „Laienkelch“ mit den Reformatoren bei, von denen sich die Kirche deutlich absetzen wollte. Heute sieht das Messbuch aber wie selbstverständlich die Kelchkommunion vor, allerdings mit festen Regeln: entweder durch Trinken aus dem angereichten Kelch, oder durch Eintauchen der heiligen Hostie durch den/die Spender/-in und – notwendigerweise – Mundkommunion. Trinken wird sicher coronabedingt in den nächsten Jahrzehnten nicht mehr praktiziert werden. Eintauchen mit Mundkommunion wäre jederzeit möglich, wird aber nicht so gerne angenommen. Wichtig ist bei beiden Formen, dass das Zeichen des „Reichens“ und des „Empfangens“ (nicht: des „Nehmens“!) gewahrt wird. Ebenso ist die Menge des Weines sorgsam abzuschätzen, der ja – wenn er konsekriert ist – nicht wie die Hostien aufbewahrt werden, geschweige denn weggeschüttet werden darf. Die Sorge um den rechten und unbeschwerten Ablauf der Kelchkommunion ist seit alters den Diakonen anvertraut.

Wie oft geht der Katholik zur Kommunion?

Häckler: Da ist mir jetzt keine Statistik bekannt. Allgemein lässt sich sagen: Vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil ging kaum jemand zur Kommunion, aber regelmäßig in die Sonntagsmesse. Nach dem Konzil geht fast jeder, der die Messe mitfeiert, zur Kommunion, aber immer weniger Katholiken in die Sonntagsmesse. Das Kirchliche Gesetzbuch sagt: „Jeder Gläubige ist, nachdem er zur heiligsten Eucharistie geführt worden ist, verpflichtet, wenigstens einmal im Jahr die heilige Kommunion zu empfangen.“ (s. Can. 920 §1): „Dieses Gebot muss in der österlichen Zeit erfüllt werden …“(§2).