Glossar

Finanzbericht: das bedeuten die Fachbegriffe

Heute hat das Erzbistum München und Freising sein Vermögen offen gelegt. Da war von Kameralistik und Doppik die Rede. Begriffe, die wir als Laien kaum verstehen. Diese und andere Begriffe werden im folgenden Glossar kurz erklärt.

Das Erzbistum München und Freising hat sein Vermögen offen gelegt. (Bild: fotolia_aytuncoylum) © fotolia_aytuncoylum

Kameralistik

Bei dieser Art der Buchführung werden Einnahmen und Ausgaben erfasst und abgeglichen: wie viel Geld ist eingenommen, wie viel ist ausgegeben worden. Sie ist bis heute in vielen öffentlichen Verwaltungen und Betrieben üblich. Ob durch die Ausgaben bestimmte Sachziele (z.B. erweiterte Öffnungszeiten bei einer Behörde) erreicht werden, wird nicht analysiert. In der Kameralistik geht es vor allem darum, dass die Zahlungsfähigkeit sichergestellt und ein Überblick über aktuelle Geldschulden gewährleistet ist. Langjährige Rückstellungen etwa für Pensionszahlungen sind in der einfachen Kameralistik nicht umfassend dargestellt. Der Begriff leitet sich von der Camera, der fürstlichen Schatzkammer ab. In der Erzdiözese München und Freising wird die Kameralistik nun von der Doppik abgelöst.

Doppik

Der Begriff ist ein Kunstwort, der sich an den Terminus Kameralistik anlehnt. Er beschreibt ein Rechnungssystem auf Grundlage der doppelten Buchführung. Dabei werden Rechnungsbücher nach den Handelsgesetzbuch (HGB) und nach dem Steuerrecht angelegt, um Einnahmen und Ausgaben für beide Bereiche korrekt und umfassend darlegen zu können. So werden nach HGB und Steuerrecht zum Beispiel Immobilen unterschiedlich bewertet. Außerdem berücksichtigt die Doppik das Gesamtvermögen und Finanzverpflichtungen über einen ausgedehnten Zeitraum (z.B. Pensionsleistungen). Die Doppik ermöglicht eine transparentere und langfristigere Finanzplanung und wird deshalb immer mehr zum Standard in der Buchführung.

Stiftung

In einer Stiftung stellen Privatpersonen aber Institutionen ihr Gesamt- oder ein Teilvermögen für bestimmte Zwecke zur Verfügung. In Deutschland unterstützen sie vor allem das Gemeinwohl. Die Zinsen können etwa für soziale Einrichtungen verwendet werden. Es können aber auch laufend neue Beträge in die Stiftung fließen, die dann entsprechend dem Stiftungszweck verwendet werden müssen. Im Erzbistum sind in jüngerer Zeit drei große Stiftungen gegründet worden, die verschiedene Aufgaben wahrnehmen: Die Sankt Korbinian-Stiftung für Liturgie und Seelsorge. Die Sankt Antonius-Stiftung für sozial-caritative Zwecke. Die Bischof Arbeo-Stiftung für Bildung. Sie werden von der Erzdiözese finanziell gestärkt, um diese Aufgaben unmittelbar zu finanzieren. Das Ordinariat zahlt aber weiterhin die Gehälter für Mitarbeiter in Seelsorge und Bildung aus. Ebenso die Zuschüsse an die Kirchenstiftungen vor Ort.

Bischöflicher Stuhl

Der Begriff bezeichnet das Amt eines Bischofs. Damit ist auch eine eigene Vermögensverwaltung verbunden. Dessen Zusammensetzung ist von Bistum zu Bistum unterschiedlich. Meistens besteht es aus Immobilienvermögen, Grundstücken und Geldanlagen aber nicht aus Kirchensteuermitteln. Der Bischof und sein Aufsichtsgremium können über diese Mittel für kirchliche Aufgaben frei verfügen. Häufig finanzieren sie aus den Erträgen sozial-caritative Einrichtungen. Das Bistum Würzburg sichert über den Bischöflichen Stuhl auch die Pensionszahlungen für Priester. Im Erzbistum München und Freising ist dafür ein eigener Rechtsträger, die sogenannte Emeritenanstalt zuständig. Aus Gründen der Religionsfreiheit ist der bischöfliche Stuhl dem Staat keine Rechenschaft schuldig, wie er seine Mittel verwendet.

Diözesansteuerausschuss

Alle bayerischen Bistümer verfügen über einen Diözesansteuerausschuss. Er beschließt und kontrolliert den Haushalt einer Diözese. In der Erzdiözese München und Freising besteht er aus 16 Mitgliedern. Den Vorsitz hat der jeweilige Erzbischof, sein Stellvertreter ist der jeweilige Finanzdirektor. Dem Gremium gehören auch neun gewählte weltliche Vertreter an. (alb)

 

Links:

https://www.erzbistum-muenchen.de/finanzbericht2015

Pressemeldung zur Veröffentlichung

Erklärvideo des Erzbistums auf Youtube

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Dieser Artikel gehört zum Schwerpunkt Die Kirche und das liebe Geld