„Sie dürfen die Braut jetzt küssen“

Filmklischees rund um das Sakrament der Ehe

Die Braut schreitet im weißen Traumkleid am Arm ihres Vaters den Mittelgang der Kirche entlang, der Vater legt ihre Hand in die des zukünftigen Gatten – eine Szene, die man in Filmen häufig sieht. Doch wieviel der typischen Filmhochzeiten entspricht der Wirklichkeit, dem was der Ritus in der katholischen Kirche zulässt?

Der gemeinsame Einzug des Hochzeitspaares entspricht nicht den Filmklischees, zeigt aber, dass sich Braut und Bräutigam selbst zur Ehe entschieden haben. © fusho1d - stock.adobe.com

Markus Reischl aus dem Fachbereich Ehe- und Familienpastoral im Erzbistum München und Freising ist unter anderem in der Ehevorbereitung tätig und kennt den Ritus der Eheschließung in der katholischen Kirche genau. Er weiß auch um die Besonderheit des Sakraments der Ehe. Denn während bei der Taufe oder der Firmung das Sakrament von einem Geistlichen gespendet wird, sind bei der Eheschließung die Brautleute selbst maßgeblich beteiligt. „Man kann sagen, die Brautleute spenden sich das Sakrament gegenseitig“, erklärt Reischl. „Der Priester oder Diakon ist nur der Trau-Assistent.“ Um sich dieses Sakrament zu spenden, sprechen Braut und Bräutigam das Ehegelöbnis.

Ehe-Gelöbnis ist festgeschrieben

Auch hier sieht man in vielen Filmen häufig etwas anderes, als es in der katholischen Kirche der Realität entspricht: Hier werden selbstverfasste Liebesversprechen, die die Anwesenden zu Tränen rühren, vorgetragen. Im katholischen Ritus hingegen ist der Text des Gelöbnisses festgeschrieben. Erlaubt sind lediglich kleine Änderungen. So stören sich einige an dem Satz „Bis der Tod uns scheidet“. „Das kann man schon umformulieren“, sagt Markus Reischl. „Wobei diese Formulierung die existentielle Dimension einer Ehe anspricht. Denn eine Ehe schließt man eben solange man lebt – bis zum Tod.“

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Doch nicht erst beim Ehegelöbnis trennen sich Film und Wirklichkeit, sondern bereits beim Einzug in die Kirche. Denn auch der Einzug am Arm des Vaters gehört nicht zum katholischen Ritus. „Durch den gemeinsamen Einzug bringen Braut und Bräutigam zum Ausdruck, dass sie sich selbst zur Ehe entschieden haben“, so Reischl. „Das zeigt auch, dass kein Mittler dazwischensteht, die Ehe nicht arrangiert wurde und freiwillig eingegangen wird.“ Ein Gedanke, der den Wunsch nach einer Übergabe an den Zukünftigen nicht mehr so erstrebenswert erscheinen lässt. Aber auch wenn es die Kirche so nicht vorsieht, verboten ist es dennoch nicht.

Kuss in der Kirche erlaubt

Genauso wenig wie ein Kuss nach dem Brautsegen. Denn auch wenn der Satz „Sie dürfen die Braut jetzt küssen“ nicht im Ritus steht – ein Küsschen, damit die Anspannung der Trauung abfällt und die Freude über die besiegelte gemeinsame Zukunft sich Bahn bricht, dagegen spricht auch im Ritus der katholischen Kirchen nichts. (Maria Ertl, Radioredakteurin beim Sankt Michaelsbund)

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