Kindesmissbrauch im Kloster Ettal

Ex-Mönch muss ins Gefängnis

7 Jahre Haft und klare Worte für den ehemaligen Ettaler Benediktinermönch Jürgen R. Für die Urteilsbegründung nahm sich das Oberlandesgericht München gut eine halbe Stunde Zeit. Dabei bezog sich die Richterin auch auf seine Vergangenheit als katholischer Priester.

Früherer Ettaler Benediktinerpater muss wegen Kindesmissbrauchs sieben Jahre ins Gefängnis. (Bild: Sankt Michaelsbund/Trischler) © Sankt Michaelsbund/Trischler

Ettal – Die Taten liegen über 10 Jahre zurück, jetzt hat ihn die Vergangenheit doch eingeholt. Jürgen R., von 2001 bis 2005 Präfekt und Religionslehrer in Ettal, wurde bereits letztes Jahr in München wegen sexuellen Missbrauchs in 21 Fällen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Zeugenaussagen in diesem Prozess brachten weitere, teils schwere Missbrauchsfälle eines Schutzbefohlen ans Licht. Damals erschien Jürgen R. noch in Krawatte und Jackett zur Urteilsverkündung, heute erscheint er deutlich weniger gepflegt, in grau-verwaschenem Pullover und falsch eingefädeltem Gürtel. Jürgen R. starrte während der Urteilsverkündung regungslos an die Wand.

Frühes und umfassendes Geständnis

Positiv auf das Urteil habe sich ausgewirkt, dass er „frühzeitig und umfassend gestanden hat“, so Gerichtssprecherin Andrea Titz. „Er hat sogar mehr zugegeben, als ihm ursprünglich mit der Anklage vorgeworfen worden war.“ Das Gericht habe auch positiv berücksichtigt, dass das Opfer „ nach eigenem Bekunden keine bleibenden körperlichen oder psychischen Schäden davon getragen habe“, so Titz. Andererseits: der Geschädigte, damals 7. Klässler, musste seine ersten sexuellen Erfahrungen mit Jürgen R. machen. Und: es habe so „eine Art Belohnungssystem“ gegeben, sagt Titz, "dass der Geschädigte dadurch das Gefühl bekommen hat, dass die Gunst des Angeklagten davon abhängt, ob er bei den sexuellen Handlungen mitmacht oder nicht“.

Großes Entsetzen und menschliche Enttäuschung

In der Urteilsbegründung sprach die Vorsitzende Richterin Jürgen R. Konkret auf seine Vergangenheit als katholischer Priester an: „Ich glaube es gibt so etwas wie die zehn Gebote. Eines davon: Du sollst nicht lügen. Genau das Gegenteil haben Sie Ihrem Schüler beigebracht“. Denn das 1991 geborene Opfer durfte niemandem vom dem Verhältnis zu seinem Lehrer erzählen. Weiter heißt es in der Urteilsbegründung; „Sie haben kindliche Naivität ausgenutzt – jetzt stehen Sie vor dem Nichts“:„Mit großem Entsetzen und menschlicher Enttäuschung" hat die Benediktinerabtei Ettal die Verurteilung aufgenommen. Auch nach Ende des zweiten Prozesses werde bei allen Opfern und in der Abtei "eine große und tiefe Verbitterung bleiben", erklärte Abt Barnabas Bögle. "Über zehn Jahre sind wir vorsätzlich vom ehemaligen Pater G. belogen worden." (ut)