München – Das Erzbistum München und Freising hat ein neues Gutachten zur Aufarbeitung der Fälle sexuellen Missbrauchs und körperlicher Gewalt in Auftrag gegeben. Das teilte die Pressestelle am Donnerstag mit. Die externe Rechtsanwaltskanzlei Westphal, Spilker, Wastl wird einen unabhängigen Missbrauchsbericht erstellen. Bereits im Dezember 2010 hat das Erzbistum als erste deutsche Diözese ein solches Gutachten vorgestellt. Auch damals war die Rechtsanwaltskanzlei damit betraut.
Bericht wird veröffentlicht
Der Bericht soll – anders als der vorhergehende Bericht - veröffentlicht werden. Dazu müssen die Vorgaben des Datenschutzes erfüllt und insbesondere die Rechte und Belange der von Missbrauch Betroffenen berücksichtigt sein. Außerdem soll der Bericht benennen, ob die Verantwortlichen rechtliche Vorgaben sowie die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz erfüllten und angemessen im Umgang mit Verdachtsfällen und möglichen Tätern handelten. Entsprechend der seit 2010 geltenden „Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ wird im Vergleich zum früheren Bericht ein erweiterter Personenkreis in den Blick genommen. Die Kanzlei ist beauftragt den Zeitraum von 1945 bis 2019 zu untersuchen.
Transparenz und Evaluierung
Das Erzbistum München und Freising will mit dem neuen Bericht der Weiterentwicklung der Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz wie auch dem öffentlichen Interesse an Transparenz gerecht werden. Andere deutsche Bistümer haben bereits Schritte in diese Richtung unternommen oder bereiten diese ebenfalls vor. Der neue Bericht wird auch eine Evaluierung der bereits geleisteten Aufarbeitung des Missbrauchs und der Prävention im Erzbistum vornehmen. (pm/kas)