München am Mittag

Erzbistum führt neues kirchliches Arbeitsrecht 2023 ein

Nachdem die deutschen Bischöfe beschlossen haben, die Grundordnung des kirchlichen Dienstes zu novellieren, muss sie nun in diözesanes Recht übergeführt werden. Das Erzbistum und Arbeitnehmervertreter wollen dafür an einem Strang ziehen.

Generalvikar Christoph Klingan ist die Umsetzung der neuen Grundordnug auch ein persönliches Anliegen. © Kiderle

Die Kirche will ihren Mitarbeitern nicht weiter "ins Schlafzimmer schauen", verspricht Christoph Klingan. Der Generalvikar des Erzbischöflichen Ordinariats in München will die gerade von der katholischen Kirche beschlossene neue Grundordnung in seinem Bistum zügig umsetzen. Künftig soll es so zum Beispiel keine Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis mehr haben, wenn kirchliche Angestellte ein zweites Mal heiraten oder offen in einer homosexuellen Beziehung leben. Arbeitnehmervertreter begrüßen die Reform und loben das Engagement der Verantwortlichen im Erzbistum. Kritik kommt hingegen von der Bewegung #outinchurch. Ihr gehen die Reformen nicht weit genug.

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München am Mittag mit Linda Burkhard, von 12 bis 15 Uhr auf DAB+ und im Web-Radio.