Caritas zu neuem Kirchlichen Arbeitsrecht

„Ein Schritt voran“

Anfang August tritt das neue Kirchliche Arbeitsrecht in Kraft. Betroffen davon sind auch rund 8000 Mitarbeiter der Münchner Caritas. Die Münchner Kirchennachrichten haben Caritasdirektor Hans Lindenberger gefragt, was er von den Neuerungen hält.

Das neue Kirchliche Arbeitsrecht gilt ab 1. August deutschlandweit (Bild: Fotolia - Coloures Pic) © Fotolia - Coloures Pic

München – In 24 der 27 deutschen Bistümer tritt am ersten August das neue Kirchliche Arbeitsrecht in Kraft. Betroffen davon sind auch rund 8 000 Mitarbeiter der Münchner Caritas. Ihr Direktor, Prälat Hans Lindenberger, bezeichnet die Neuerung im Gespräch mit den Münchner Kirchennachrichten als einen Schritt voran „wenn auch nur ein kleiner“.

Kein Kündigungsautomatismus

Gerade bei einem Thema, das immer wieder mit Spannung diskutiert wird, wie die Wiederheirat von Geschiedenen oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, kann das neue kirchliche Arbeitsrecht in Zukunft für Entspannung sorgen. „Es gibt keinen Kündigungsautomatismus“, betont Lindenberger mehrfach im Gespräch. Vielmehr fände eine Annäherung an die Lebenswirklichkeit der Mitarbeiter statt. Jetzt muss eine Balance zwischen der Eigenart des kirchlichen Dienstes auf der einen und der individuellen Lebenssituation auf der anderen Seite gefunden werden. Falsch wäre auf jeden Fall es so darzustellen „da heiratet jemand wieder: pasch käme die Kündigung“, so der Caritas-Direktor.

Fehlende Perspektive

Doch warum nennt er das neue kirchliche Arbeitsrecht nur einen kleinen Schritt? „Ich vermisse eine andere Perspektive“, so Lindenberger. So sollte die institutionelle Loyalität eine größere Rolle spielen. Mehr im Fokus sollte also stehen, wie gut jemand seinen Auftrag wahrnimmt. „Da gibt es so viele tolle verdiente Frauen und Männer, die sich hoch engagieren, vielleicht aber mit der persönlichen Lebensführungen a weng hintennachhinken“, deren Engagement sei einfach deutlicher zu sehen. Lindenberger selbst führt nach eigenen Angaben pro Jahr zwischen fünf bis zehn "ernsthafte Gespräche" mit Mitarbeitern, die unter anderem ein zweites Mal heiraten möchten. In seinen zwölf Jahren bei der Caritas sei nie eine Ausstellung nötig geworden.

Gewerkschaften gestärkt

Medial viel weniger beachtet, aber nicht unwichtiger, erscheint Prälat Hans Lindenberger auch, dass durch das neue kirchliche Arbeitsrecht die Mitwirkungsrechte der Gewerkschaften in den Einrichtungen in Zukunft gewährleistet sind. Betroffen davon sind nämlch auch die arbeitsrechtlichen Kommissionen, in denen es unter anderem um Tarife geht. (lb)