Ehenichtigkeitsverfahren vor dem vatikanischen Ehegericht künftig kostenfrei

Ehe-Nichtigkeitsverfahren vor dem vatikanischen Ehegericht sollen künftig gebührenfrei sein. Ein entsprechender Erlass von Papst Franziskus wurde jetzt veröffentlicht. Die Römische Rota urteile die Fälle nach dem Prinzip der "evangeliumsgemäßen Unentgeltlichkeit", heißt es darin. Bislang hat die Rota eine geringfügige Gebühr für die Prozesse erhoben. Der größte Teil der Kosten für ein solches Verfahren entfällt in der Regel jedoch auf das Anwaltshonorar. Die Römische Rota ist die oberste Instanz für Ehe-Nnichtigkeitsverfahren. Papst Franziskus hatte diesen Prozess zuletzt erheblich vereinfacht. Unter anderem schaffte er die verpflichtende Bestätigung eines Urteils durch eine zweite Instanz ab.