Versäumnisse bei Missbrauchsfall

Drei Bistümer reagieren auf Vorwurf der Pflichtverletzung

Die Bischöfe Reinhard Marx, Stephan Ackermann und Georg Bätzing sollen in einem Missbrauchsfall im Bistum Trier Fehler begangen haben. Die Beteiligten wollen sich ihrer Verantwortung stellen.

Versäumnisse bei einem Missbrauchsfall im Bistum Trier: Die Verantwortlichen reagieren. © Goss Vitalij - stoc.adobe.com

München – Die katholischen Diözesen Trier, Limburg und München-Freising haben mit einer gemeinsamen Stellungnahme auf die Vorwürfe von Versäumnissen im Umgang mit Missbrauchsfällen gegen ihre jeweiligen Bischöfe reagiert.

Die "Zeit"-Beilage "Christ & Welt" (Donnerstag) veröffentlichte Recherchen zu einem Fall im Bistum Trier. Beim Umgang mit ihm hätten Reinhard Marx als Bischof von Trier (2002-2008) sowie sein Nachfolger Stephan Ackermann und dessen früherer Generalvikar Georg Bätzing, heute Bischof von Limburg und Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, verschiedene Fehler begangen. Bei Marx handle es sich um "mehrere eindeutige Pflichtverletzungen", schreibt das Blatt und beruft sich auf die Einschätzung zweier Kirchenrechtsprofessoren. Dabei sei auch gegen Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz verstoßen worden.

Fehler sind passiert

"Die Bischöfe und die anderen an diesem Fall maßgeblich Beteiligten wollen sich ihrer Verantwortung stellen", heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme der Bistumssprecher. "In der Tat sind im Verlauf der Bearbeitung dieses Falles Fehler passiert, sowohl im Umgang mit Betroffenen als auch in der Handhabung der Bearbeitung." Die damals und heute im Bistum Trier Verantwortlichen hätten dies "mehrfach öffentlich eingeräumt und ausdrücklich bedauert".

Mit mehreren staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren gegen den beschuldigten Priester, mehreren Betroffenen sowie zwei kirchenrechtlichen Voruntersuchungen weise der Fall eine "hohe Komplexität" auf, so die Pressesprecher. Im Verlauf der zweiten Voruntersuchung habe sich der Missbrauchsverdacht erhärtet. Daher seien 2017 alle zwischenzeitlich vorliegenden Verdachtsfälle der Römischen Glaubenskongregation gemeldet worden. Diese habe ein kirchliches Strafverfahren am Gericht des Erzbistums Köln eingeleitet, das noch nicht abgeschlossen sei. Finanzielle Leistungen in Anerkennung des Leids seien deshalb noch nicht gezahlt worden.

Marx soll nach Hinweisen untätig geblieben sein

Die beteiligten Verantwortlichen setzten auf eine Befassung der unabhängigen Aufarbeitungskommission im Bistum Trier mit dem Fall. Diese solle Empfehlungen machen zu weiteren Schritten der Aufarbeitung und Konsequenzen für die Zukunft. Die Sprecher fügten hinzu, bis zum Abschluss des Kirchengerichtsverfahrens in Köln würden sie keine weiteren Fragen zum Fall beantworten.

Der Sprecher von Erzbischof Marx erklärte auf eine weitere Nachfrage, der Verzicht des Kardinals auf die Annahme des Bundesverdienstkreuzes habe mit diesen Recherchen nichts zu tun. Nach Darstellung von "Christ & Welt" bekam Marx als Bischof von Trier 2006 "starke Hinweise", dass der betreffende Geistliche, ein in seiner saarländischen Gemeinde angesehener Pfarrer, ein Missbrauchstäter sein könnte. Marx sei aber untätig geblieben.

Der Pfarrer habe jahrelang weiter unbehelligt Kontakt zu Minderjährigen pflegen und mit ihnen Urlaub machen können. Achtmal sei der Priester in 15 Jahren wegen Missbrauchs angezeigt worden, ohne dass er aus dem Verkehr gezogen worden wäre. Akten aus staatsanwaltlichen Ermittlungen, die nur wegen knapp eingetretener Verjährung eingestellt wurden, seien vom Bistum nicht angefordert worden. Der Vatikan sei nicht rechtzeitig informiert, anfangs nur mit dem Beschuldigten, nicht aber mit dem Betroffenen gesprochen worden. (kna)

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Dieser Artikel gehört zum Schwerpunkt Kirche und Missbrauch