Christliche Arbeitnehmer-Organisationen

Diözesanrat ruft zu Beteiligung an Sozialwahl auf

Bis Ende Mai können mehr als 50 Millionen Deutsche ihre Stimme abgeben – bei der Sozialwahl 2023. Dabei stehen auch Kandidatinnen und Kandidaten von christlichen Verbänden zur Wahl.

Die Wahlberechtigten entscheiden bei der Sozialwahl, wer sie in der Rentenversicherung und bei den Krankenkassen in den Sozialparlamenten vertritt. © stock.adobe.com - Ingo Bartussek

Rund 52 Millionen Versicherte und Rentnerinnen und Rentner entscheiden bei der Sozialwahl alle sechs Jahre darüber, wer sie in der Rentenversicherung und bei den Krankenkassen in den Sozialparlamenten vertritt. Der Diözesanrat der Katholiken in der Erzdiözese München und Freising weist in einer Pressemitteilung auf die Bedeutung der Sozialwahl hin und ruft zu einer regen Wahlbeteiligung auf. Die Kandidatinnen und Kandidaten der drei christlichen Verbände Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), von Kolpingwerk und dem Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen (BVEA) „stärken die Demokratie in der Sozialen Selbstverwaltung“, so der Diözesanrat. Die drei Verbände treten in dem Netzwerk der Christlichen Arbeitnehmer-Organisationen (ACA) an und betrieben damit „gelebte Demokratie in der sozialen Selbstverwaltung, orientiert am Menschen“.

Briefwahl und Online-Stimmabgabe möglich

Zu der bis Ende Mai dauernden Sozialwahl sind mehr als 50 Millionen Menschen wahlberechtigt. Erstmals ist neben einer Briefwahl auch eine Online-Stimmabgabe möglich. Die christlichen Kandidatinnen und Kandidaten setzten sich für zentrale Fragen rund um eine moderne Gesundheitsversorgung, verbesserten Arbeitsschutz, ganzheitliche Reha-Maßnahmen und ein selbstbestimmtes Leben im Alter ein. „Sie sind die Stimme für das Gemeinwohl und die Rechte der Menschen, verbunden mit einer solidarischen Weiterentwicklung der Sozialversicherungen“, so der Diözesanrat. So würden ehrenamtliche Versicherungsberaterinnen und -berater zum Beispiel beim Rentenantrag helfen, Vertreterinnen und Vertreter der Krankenkassen überprüften die Entscheidungen der Krankenkassen bei Widersprüchen der Versicherten. (smb/pm)