Pflegegesetzreform

Caritas wird mehr Personal brauchen

Pflegestärkungsgesetz II - unter diesem Namen hat die Bundesregierung in dieser Woche ein neues Gesetz auf den Weg gebracht. Das Ziel: die Betreuung alter Menschen soll auf eine neue und bessere Grundlage gestellt werden. Darauf muss auch der Caritasverband reagieren.

Das Pflegestärkungsgesetz II soll 2017 in Kraft treten (Bild: Fotolia.com/Gina Sanders) © Fotolia.com/Gina Sanders

München – Wilfried Mück, der Verwaltungsdirektor des bayerischen Landescaritasverbandes erwartet vom neuen Pflegegesetz deutliche Auswirkungen für die Wohlfahrtsverbände. "Wir gehen davon aus, dass wir in den stationären Pflegeeinrichtungen das Personal ausweiten müssen", sagte Mück dem Münchner Kirchenradio. Dieses sei jedoch immer schwerer zu finden. Außerdem erwartet er zumindest in der Übergangszeit eine starke Ausweitung der Bürokratie im Pflegebereich. Grundsätzlich begrüße er jedoch das Pflegestärkungsgesetz II: "Uns gefällt, dass es durch die neuen Pflegegrade eine stärkere Differenzierung gibt und endlich auch Demenzkranke Leistungen beanspruchen können." Auch werde nicht mehr allein von den Defiziten der Pflegebedürftigen ausgegangen, "sondern von dem, was sie noch können."

Pflegethema muss in der Gesellschaft ankommen

Mück, der auch Geschäftsführer der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Bayern ist, hält das bevorstehende Pflegestärkungsgesetz II für einen "wichtigen Zwischenschritt", dem weitere Entwicklungen folgen müssten. Politik und Verbände müssten noch stärker dafür sorgen, "dass Pflege in der Gesellschaft ankommt und das Image erhält, das ihr auch zusteht". Dazu müssten die Rahmenbedingungen etwa beim Gehalt, aber auch beim Personalschlüssel verbessert werden, so Mück. "Meine Idealvorstellung ist, dass ein Altenpfleger, mit dem gleichen Selbstbewusstsein von seiner Arbeit erzählen kann, wie es auch ein Audi- oder BMW-Mitarbeiter tut."

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II will die Bundesregierung die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzen und ein neues Begutachtungsverfahren einführen. Dadurch sollen die Bedürfnisse der Betroffenen genauer erhoben werden. Außerdem sollen Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen eine kostenlose Beratung erhalten. Um diese neuen Leistungen zu finanzieren, soll der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um weitere 0,2 Prozentpunkte angehoben werden. Ab 2017 soll das neue Gesetz in Kraft treten. (alb)